Wegen anhaltender schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen das Teheraner Regime nun zum siebten Mal verlängert. Auch das Exportverbot für Güter zur Unterdrückung und Überwachung der Bevölkerung bleibt bestehen.
Wie der EU-Rat mitteilte, hat die Europäische Union ihre Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran um ein Jahr verlängert. Die Mitgliedstaaten beschlossen, die Strafmaßnahmen bis zum 13. April 2019 beizubehalten.
Dabei geht es um Einreiseverbote und Vermögenssperren für 82 Funktionäre des Teheraner Regimes. Von den Sanktionen betroffen sind unter anderem hochrangige Vertreter der iranischen Sicherheits- und Justizbehörden. Auch das Vermögen einer Organisation bleibt eingefroren. Darüber hinaus bekräftigte die EU ein Exportverbot für Güter, die zur Unterdrückung und Überwachung der Bevölkerung genutzt werden können.
Die EU verwies auf anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran. Entsprechende Sanktionen wurden erstmals 2011 verhängt.
Bereits im März hatte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran verlängert. Damit gilt der Iran weiter als Land, wo die Menschenrechtslage besonders verheerend ist und ständiger internationaler Überwachung bedarf.
Die im Iran herrschende Diktatur gehört zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern der Welt. Während die Bürgerproteste gegen die Unterdrückung anhalten, wird aus dem ganzen Land von zunehmender Regime-Gewalt gegen Demonstranten, Massenverhaftungen und Verfolgung von Regimekritikern und Menschenrechtsverteidigern berichtet. Das Teheraner Regime hat weltweit die schlimmste Hinrichtungsbilanz. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran.