Welttag gegen die Todesstrafe 2019: Schluss mit den Hinrichtungen im Iran!

Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Wir setzen uns für den sofortigen Hinrichtungsstopp und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran ein.

Nein-zur-Todesstrafe-100

Während die internationale Gemeinschaft am 10. Oktober den Welttag gegen die Todesstrafe begeht und der weltweite Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anhält, setzt das islamistische Regime im Iran seine grausame Hinrichtungspraxis fort.

Seit Juli 2019 wurden nach Angaben von Menschenrechtlern mehr als 100 Menschen im Iran hingerichtet, darunter sechs Frauen. In den letzten sechs Jahren wurden im Iran mindestens 3800 Hinrichtungen registriert. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gab es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran. Tausenden Gefangenen in dem Land droht die Hinrichtung, darunter auch politischen Häftlingen und Angehörigen von Minderheiten.

Protest-gegen-Todesstrafe-400

Berlin: Protest gegen die Hinrichtungen im Iran

Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Wir setzen uns für den sofortigen Hinrichtungsstopp und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran ein.

Wir appellieren an die deutsche Bundesregierung, die Europäische Union und den Europarat, die mehrfach ihre entschiedene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen bekräftigt haben, sich wirksam und nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Hinrichtungen im Iran ein Ende haben.

Hinrichtungen von Minderjährigen stoppen!

Das Teheraner Regime hält nach wie vor an den islamistischen Gesetzen fest, die erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden. Damit setzen sich die Machthaber im Iran über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige.

Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren. Dennoch werden im Iran weiter Minderjährige zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Hingerichtete-280

Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat waren noch minderjährig, als sie im April 2019 im Iran hingerichtet wurden. Sie waren im Alter von 15 Jahren festgenommen und mit Folterungen zu falschen Geständnissen gezwungen worden. Weder ihre Anwälte noch ihre Eltern wurden vorab über die Hinrichtung informiert.

Am 25. April 2019 wurden im Iran zwei 17-jährige Gefangene hingerichtet. Die geheime Hinrichtung wurde im Adelabad-Gefängnis in der südiranischen Stadt Shiraz vollstreckt. Nach Angaben von Familienangehörigen wiesen die Leichen blutige Striemen auf, die darauf hindeuten, dass die beiden Minderjährigen vor ihrer Hinrichtung ausgepeitscht wurden.

Am 9. Mai 2019 haben sechs Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen darauf aufmerksam gemacht, dass in iranischen Gefängnissen mindestens 90 Gefangene festgehalten werden, die als Minderjährige festgenommen und dann zum Tode verurteilt wurden. Diese jungen Gefangenen sind in akuter Hinrichtungsgefahr.

UN-Experten: Im Iran drohen weitere Hinrichtungen von Minderjährigen

Hinrichtungen als Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung

Die Unrechtsjustiz im Iran, die als Unterdrückungsinstrument agiert, fällt täglich neue Todesurteile. Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Im Iran werden viele Menschen für Handlungen hingerichtet, die nach internationalem Recht überhaupt keine Straftat darstellen und auf gar keinen Fall die Todesstrafe nach sich ziehen dürfen. Oft basieren Todesurteile auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst werden.

Nach Aussagen von UN-Experten kommt die Hinrichtungspraxis des Teheraner Regimes willkürlichen und damit gesetzwidrigen Tötungen gleich. Immer wieder finden Exekutionen auf öffentlichen Plätzen statt, ein Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung.

Protest-Iran-400

Nein zur Todesstrafe! Ja zum Leben! Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler protestieren in Teheran am Grab der Iranerin Reyhaneh Jabbari gegen die Hinrichtungen im Iran. Sie war im Alter vom 26 Jahren unschuldig zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.

Todesstrafen-Gegner werden von der Regime-Justiz verfolgt und mit langjähriger Haft bestraft. Trotzdem engagieren sich auch im Iran immer mehr Menschen in der wachsenden Bewegung gegen die Todesstrafe.

200919-Genf-400

Während der Tagung des UN-Menschenrechtsrats in Genf im September 2019 forderten Menschenrechtsexperten und Exiliraner, dass die Massenhinrichtungen im Iran aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Unter den Experten waren Prof. Alfred de Zayas, ehem. UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, und die namhafte Menschenrechtsanwältin Kirsty Brimelow.

Sie wiesen insbesondere auf die Massenhinrichtungen des Jahres 1988 hin, denen im Iran geschätzt 30000 politische Gefangene zum Opfer fielen. Das Gefängnismassaker des Jahres 1988 ist einer der grausamen Höhepunkte der Verfolgung von Oppositionellen und Andersdenkenden im Iran und zählt zu den schwersten Menschenrechtsverbrechen des dort herrschenden Regimes.

Bis heute sind die Massenhinrichtungen immer noch unaufgeklärt und ungesühnt. Niemand ist für dieses Massaker zur Rechenschaft gezogen worden. Dokumente belegen, dass viele hochrangige Funktionäre des aktuellen Regimes im Iran an dem Massaker von 1988 direkt beteiligt waren.

Die Straflosigkeit hat schwerwiegende Folgen für die Gegenwart, nämlich dass die Hinrichtungen und schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran bis heute andauern. Menschenrechtler rufen dazu auf, dass die Täter und Verantwortlichen der Massenhinrichtungen nach internationalem Recht strafrechtlich verfolgt werden müssen. Derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben, gleichgültig wann sie begangen wurden.