Mord an Dr. Kazem Rajavi als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

NWRI- Die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes ist ein historischer Wendepunkt und bestätigt, dass Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu keinem Zeitpunkt irgendwo auf der Welt auf Basis der Verjährung ignoriert werden sollte
• Die Regierungen in Europa und in den USA müssen das Massaker von 1988 an politischen Gefangenen im Iran als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennen.
On September 23, 2021, the Swiss Federal Court ruled that a new investigation into the assassination near Geneva in 1990 of Dr. Kazem Rajavi, the representative of the National Council of Resistance of Iran (NCRI) in Switzerland, should be undertaken in the context of genocide and crime against humanity. Dr. Rajavi was assassinated following the massacre of 30,000 political prisoners in Iran in 1988.
Am 23. September 2021 urteilte das Schweizer Bundesgericht, dass eine neue Untersuchung zur Ermordung von Dr. Kazem Rajavi, dem damaligen Vertreter des Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI) in der Schweiz, nahe Genf im Rahmen eines Genozids und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfolgen muss. Dr. Rajavi wurde 1990 nach dem Massaker an 30.000 politischen Gefangenen 1988 im Iran ermordet.
Das Bundesstrafgericht urteilte, dass laut schweizerischem und internationalen Recht das Verbrechen gegen Dr. Rajavi nicht unter die Verjährung fällt.
Dr. Rajavi wurde von einem 13-köpfigen Killerkommando ermordet, welches unter der Anweisung des damaligen Geheimdienstministers Ali Fallahian direkt aus dem Iran in die Schweiz entsendet wurde. Gegen Fallahian besteht seit 2006 in der Schweiz ein Haftbefehl. Die 13 Terroristen werden seit 1997 per internationalem Haftbefehl gesucht, Fallahian seit 1996.
Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI), beschrieb die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts als historischen Wendepunkt, der bestätigt, dass Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu keiner Zeit und nirgendwo aufgrund der Verjährungsfristen ignoriert werden. Dies ist eine wichtige Entwicklung und ein Präzedenzfall für die Rechtsprechung der Gegenwart in den fünf Kontinenten.
Frau Rajavi nannte die Entscheidung des Gerichts einen notwendigen Schritt, um den Terrorismus des klerikalen Regimes zu bekämpfen und ergänzte, dass die Ermordung von Dr. Rajavi die Fortsetzung des Massakers der standhaften Mujahedin-e Khalq (MEK/PMOI) bedeutete, das auf Chomeini’s Fatwa basierte. Die gleichen Helden und Heldinnen haben nun Kazem Rajavi bis zu seinem letzten Tag auf internationaler Bühne verteidigt.
Frau Rajavi betonte:“ Der Anschlag der religiösen Faschisten im Iran durch eine Bombe auf der großen Versammlung des Widerstandes in Paris im Juni 2018 hätte für massenhafte Opfer gesorgt. Die Ermordung von mindestens 1500 Demonstranten bei dem Aufstand im November 2019 ist ein weiterer klarer Beleg dafür, dass Terrorismus und Unterdrückung elementare Bestandteile der herrschenden religiösen Tyrannei sind. Khamenei, Ebrahim Raisi und andere Anführer des Regimes müssen für vier Jahrzehnte der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid zur Rechenschaft gezogen werden. Die Regierungen in Europa und den USA müssen das Massaker von 1988 an politischen Gefangenen im Iran als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennen.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI)
28. September 2021

Excerpts from the decision of the Federal Criminal Court (TPF):
Auszüge der Entscheidung des Bundesstrafgerichts (TPF):
Der TPF urteilt, dass das Büro des Generalstaatsanwaltes der Schweiz die Ermordung von Kazem Rajavi als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu betrachten hat, weil diese internationalen Verbrechen unter dem Recht der Schweiz nur zwischen 1983 und 2011 nicht anerkannt waren. Das Büro des Generalstaatsanwaltes der Schweiz kann diese Ermordung von 1990 nicht verjähren lassen und sie muss als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt werden.
Das TPF sieht die Rechtslage in der Schweiz als „eine begrenzte Zeit der Rückwirkung dieser Regeln über den Ausdruck von Verbrechen an dem Tag, wo diese Regeln aufgestellt wurden. Zum Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der Regeln war dieses Verbrechen nicht verjährt“.
Der TPF stimmt den Aussagen des Anklägers zu, dass die Hinrichtung von Dr. Rajavi „Teil des Kontextes und der Fortsetzung eines Massakers war, in dem 30.000 politische Gefangenen 1988 systematisch und außergerichtlich hingerichtet wurden. Diese Politik wurde von den höchsten Anführern des iranischen Regimes beschlossen und durch die Fatwa des obersten Führers Chomeini dokumentiert.“
„Die Beweislage lässt klar erkennen, dass Herr Rajavi während der Zeit seiner Ermordung ein Aktivist des Nationalen Widerstandsrates Iran war und seit 1981 politisches Asyl in der Schweiz erhalten hat. Bereits 1982 oder 1983 wurde von Fallahian, dem Minister für Geheimdienste und Sicherheitsfragen in der Islamischen Republik Iran, die Hinrichtung von Oppositionellen des iranischen Regimes in der Islamischen Republik Iran angewiesen. Die iranischen Kommandos zur Ermordung von Rajavi reisten zwischen Oktober 1989 und April 19990 dreimal in die Schweiz. Während des letzten Besuches reisten 13 Personen mit iranischen Pässen mit dem Vermerk „chargé de mission“ in das Land ein. Sie beobachteten das Opfer mehrere Tage, bis sie am 24. April 1990 zur Tat schritten.“
„Die Untersuchungen zeigen weiterhin auf, dass Ermordungen von iranischen Oppositionellen in mehreren europäischen Ländern ausgeführt wurden. Ähnliche Ermordungen gab es zwischen 1987 und 1993 in Hamburg, Wien, Genf, London, Dubai und Paris. Fallahian wird nach einem Urteil des deutschen Strafgerichts seit 1996 für seine Rolle bei der Ermordung von Oppositionellen per internationalen Haftbefehl gesucht und in Argentinien seit 2003 für die Organisation und Koordinierung eines Bombenanschlages auf die Zentrale der Israelisch- Argentinischen Vereinigung in Buenos Aires. 2006 wurde ein weiterer internationaler Haftbefehl in Verbindung mit diesem hier behandelten Fall ausgestellt.“
„Die Fakten der Untersuchung zeigen, dass dieser Fall in den Bereich des Genozids und/oder des Verbrechens gegen die Menschlichkeit fällt. Das Büro des Generalstaatsanwaltes der Schweiz scheint dies nicht abstreiten zu wollen.“
„Der Mord ist in diesem Fall mit einem Genozid oder einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung zu setzen. Dies wurde nur im Zeitraum vom 1. Januar 1983 bis 1. Januar 2011 nicht beschrieben und daher gibt es kein zeitliches Limit.“
Der TPF verweist den Fall wieder an das Büro des Generalstaatsanwaltes zurück, damit diese eine Untersuchung startet. Die Kosten in Höhe von 2000 Schweizer Franken trägt der Angeklagte.