Iran: Wahl oder Auslese? Wohin deuten die Aussichten?
Mitglieder des Expertenrates im März 2015
Am 26. Februar sollen im Iran zwei „Wahlen“ durchgeführt werden – zu der „Islamischen Beratenden Versammlung“ (der „Majlis“ oder dem Parlament), die 290 Sitze umfaßt,und zu der aus 86 Mitgliedern bestehenden „Versammlung der Experten“, der nominell die Wahl des Höchsten Führers und die Aufsicht über sein Handeln obliegt.
Die Verfassung und die WahlgesetzeWahlen sind im Iran etwas anderes als in demokratischen Ländern. Die Verfassung trennt diese Wahlen von den internationalen Regeln und von der Möglichkeit, die Vorlieben aller Schichten der iranischen Gesellschaft zu reflektieren.Einige die Wahlen betreffende Artikel der Verfassung des religiösen Regimes:Artikel 91: Hier wird die Bildung des „Wächterrates“ (‚Guardian Council’ – GC) beschrieben. Er besteht aus sechs Theologen, die vom Höchsten Führer ernannt werden, und sechs Juristen, die vom Leiter der Justiz ernannt werden, welcher seinerseits ebenfalls vom Höchsten Führer ernannt wird. Es heißt in dem Artikel: „Mit Rücksicht auf die Sicherung der islamischen Bestimmungen und der Verfassung soll zur Prüfung der Verträglichkeit der von der Islamischen Beratenden Versammlung verabschiedeten Gesetzgebung mit dem Islam ein Rat gebildet werden, der den Namen ‚Wächterrat’ zu tragen hat.“Artikel 93: „Die Islamische Beratende Versammlung hat keine gesetzliche Bedeutung, wenn kein Wächterrat vorhanden ist.“Artikel 57 erklärt: „Die Legislative steht unter der Aufsicht der Velayat-e Faqhih (des Höchsten Führers).“ 1989 kam es zu einer Revision der Verfassung – des Sinnes, daß die Macht des Höchsten Führers noch ausgedehnt wurde und das System fortan „die absolute Herrschaft der Velayat-e Faqhih“ genannt wird.Artikel 4, 72, 85 und 96 führen aus, daß die Ratifikation aller Gesetze von der Billigung durch den Wächterrat abhängig ist, dessen Mitglieder sämtlich direkt oder indirekt vom Höchsten Führer ernannt werden.
Artikel 99: „Der Wächterrat ist verantwortlich für die Aufsicht über die Wahlen zur Leitung des Staates: die Wahl des Präsidenten der Republik und der Islamischen Beratenden Versammlung; außerdem für die Rücksicht auf die öffentliche Meinung und Volksentscheide.“Artikel 26 stellt fest, daß politische Parteien die „islamischen Gesetze“ nicht verletzen dürfen. Artikel 27 erklärt, Versammlungen seien nur dann zu gestatten, wenn „sie die islamischen Prinzipien und Stiftungen nicht verletzen“. Entsprechend kann in dem Lande keine oppositionelle Gruppe existieren; auch an den gegenwärtigen Wahlen nimmt keine Opposition teil. Mit anderen Worten: Es handelt sich hier lediglich um eine Wahl innerhalb des etablierten Regimes und unter denen, die dem System loyal gegenüberstehen.Artikel 98 der Verfassung stellt fest, daß der Wächterrat für die Auslegung der Verfassung zuständig sei, wenn – wo auch immer – solche Auslegung gefordert werde. Der PrüfungsprozeßJeder Kandidat muß sich bis zu einem bestimmten Datum vom Innenministerium registrieren lassen. Darnach beginnen vier Institutionen mit einem Prüfungsprozeß: das Ministerium für Nachrichten und Sicherheit, das Justizministerium, die Staatssicherheit und der öffentliche Registrar. Die wichtigste Rolle spielt das MOIS. Das Innenministerium gibt die Ergebnisse der ersten Runde der Prüfung bekannt; jeder Kandidat, bei dem man die geringste Nicht-Konformität findet, wird disqualifiziert. Dann wird der Prüfprozeß dem Wächterrat übergeben – dessen entscheidender Institution. Die erste Bedingung der Teilnahme am Prozeß der Auslese ist absolute Loyalität dem Höchsten Führer gegenüber.Artikel 28 das Gesetzes zur Wahl des Parlaments bestimmt: Die Kandidaten müssen „an den Islam und das heilige System der Islamischen Republik glauben und ihre Gefolgschaft in der Praxis zum Ausdruck bringen“; sie müssen „ihre Loyalität gegenüber der Verfassung und gegenüber dem progressiven Prinzip der Velayat-e Faqhih zum Ausdruck bringen“. Im 1991 veröffentlichte der Wächterrat eine Auslegung seiner Rolle bei den Wahlen. Er stellte fest: „Die in Artikel 90 der Verfassung vorgesehene Aufsicht ist verbindlich; sie betrifft alle Stadien der Wahl einschließlich der Billigung bzw. Disqualifikation von Kandidaten.“Am 5. Oktober 2015 ging Ahmad Janati, der Sekretär des Wächterrates, noch weiter, indem er erklärte, der Glaube und die Prinzipien müßten das ganze Herz der Kandidaten erfüllen. Mit bezug auf die Sitze des iranischen Parlaments sagte er: „Diese Positionen gehören den Hisbollahis, den Revolutionären und engagierten Personen (nicht allen Leuten). Der Wächterrat wird niemanden, der nicht von ganzem Herzen an das System glaubt – an die Verfassung der Islamischen Republik, die Linie des Imam und die Linie der Velayat-e Faqhih -, zum Parlament zulassen. … Dieser Rat wird auf niemanden hören als den Führer; er wird sich bei der Billigung oder Disqualifizierung der Kandidaten der kommenden Wahlen an das Gesetz halten.“Daher dürfen innerhalb des Regimes und unter denen, die an das System glauben und sich zum Höchsten Führer loyal verhalten, nur jene zur Wahl kandidieren, die beweisen können, daß sie „von ganzem Herzen“ an die absolute Herrschaft des Höchsten Führers glauben und in diesem Sinne handeln. Außerdem sind es vom Höchsten Führer ernannte Männer, die darüber entscheiden, wer diesem Kriterium entspricht und daher zum Mitglied des Parlaments taugt.Die Wahlen dieses Jahres in Zahlen: Die ParlamentswahlBei den bevorstehenden Parlamentswahlen sind als Kandidaten für die 290 Sitze 12 123 Kandidaten registriert worden. Im ersten Stadium überprüften aus fünf Personen bestehende Aufsichtsgruppen, die vom Wächterrat ernannt worden waren, die Wählbarkeit der Kandidaten. In diesem Stadium verwarfen sie 7 403 Kandidaten als nicht den vom Gesetz festgestellten Kriterien genügend.Die mit dem Höchsten Führer Ali Khamenei Verbundenen wurden summarisch gebilligt. Umgekehrt wurden jene, die grob als Verbündete der Fraktion Rafsanjani-Rouhani charakterisiert werden konnten, größtenteils zurückgewiesen. Ein führender Sprecher dieser Fraktion sagte, in Teheran seien von den 760 mit ihr verbundenen Kandidaten nur vier gebilligt worden; im ganzen Lande seien von mehr als 3000 Kandidaten nur 30 gebilligt worden. Einige 50 Mitglieder des Parlaments wurden als nicht-wählbar eingestuft – und dies der Tatsache entgegen, daß sie derzeit im Parlament sitzen und sich zur Wiederwahl stellen wollten. Die Wahl zum ExpertenratVon den 810 Personen, die für den Expertenrat kandidierten, wurden nur 165 gebilligt. In neun Wahlbezirken ließen die Disqualifizierungen nur einen Kandidaten zurück, der nun konkurrenzlos antritt. Keine einzige Frau wurde gebilligt; die offizielle Meinung des Regimes besagt, daß Frauen nicht geeignet sind, an dem auf den Höchsten Führer bezogenen Entscheidungsprozeß teilzunehmen. RevisionsprozeßIm Einklang mit dem Gesetz hatten jene, deren Kandidatur für beide Wahlen im ersten Stadium verworfen wurde, das Recht auf Berufung. Doch die Berufung wird vom Wächterrat geprüft – derselben Institution, die auch diese Kandidaten – durch ihre Prüfgruppe – zurückgewiesen hat. Der Wächterrat hat die Fälle derer, die gegen seine Entscheidung Berufung einlegten, geprüft und entschieden, 15% der Disqualifizierten zuzulassen. Doch wurden 147 Kandidaten, die von den Prüfgruppen des Wächterrates zunächst zugelassen worden waren, während des Revisionsprozesses verworfen. Auf diese Weise wurden 6 300 von 12 123 Kandidaten gebilligt; das heißt, daß die Hälfte aller Kandidaten verworfen wurde. Bei den iranischen Wahlen entscheidende FaktorenWahlen werden im Iran nicht durch den freien Willen des Volkes entschieden. Denn die als Kandidaten Nominierten vertreten nur einen sehr kleinen Teil der iranischen Bevölkerung – es sind Mitglieder des IRGC und andere, die existentiell mit dem Regime verbunden sind und sich zu der absoluten Herrschaft des Höchsten Führers loyal verhalten.Daher werden die Wahlen durch das Prinzip der Machtbalance zwischen längst etablierten Fraktionen und durch bestimmte Rücksichten entschieden, die als für das Überleben des Systems unbedingt notwendig erachtet werden. Hauptziel aller Fraktionen ist die Erhaltung des status quo des religiösen Regimes. Bei den Präsidentenwahlen des Jahres 2013 war Rouhani der dem Höchsten Führer am wenigsten genehme Kandidat. Doch unter dem Druck der internationalen Sanktionen und aus Furcht vor einem Volksaufstand, der dem des Jahres 2009 gleichen könnte, wurde er von Khamenei widerwillig akzeptiert, auch wenn er seither versucht, sich seiner zu bedienen, um außerhalb des Iran von den westlichen Mächten Konzessionen zu erreichen.In diesem Jahr sind die Wahlen und ihre Auswirkungen für das Regime aus einer ganzen Reihe von Gründen besonders wichtig.1 – Der Riß an der Spitze des RegimesDas Establishment des Regimes leidet an einem tiefen Riß. Auf der einen Seite sind Khamenei, das IRGC und andere finanzielle und religiöse Stiftungen und Institutionen angetreten, um den status quo zu erhalten. Auf der anderen Seite befinden sich Rouhani und der frühere Präsident Akbar Hashemi Rafsanjani, die – unterstützt durch Individuen und Gruppen, von denen das Regime sich bereits gesäubert hat – ihren Anteil an der Macht fordern. Rafsanjani und Rouhani hoffen, im Parlament die Mehrheit zu gewinnen und auch ihre Position im Expertenrat stärken zu können. Doch die massenhafte Disqualifizierung ihrer Kandidaten macht ihren Erfolg unwahrscheinlich. Es ist ja nicht das erste Mal, daß Khamenei vor wichtigen Wahlen die mit ihm rivalisierende Fraktion entmachtet hat. Im Jahre 2005 verfuhr er auf eben dieselbe Weise; damals bugsierte er Mahmoud Ahmadinejad in das Amt des Präsidenten. Doch angesichts der Tatsache, daß das Regime sich in einer schlimmeren Krise befindet als vor elf Jahren, könnten sich die Folgen einer totalen Säuberung für es als verheerend erweisen. 2 – Wirtschaftliche und regionale KrisenDas religiöse Regime ist in eine Reihe von Kriegen im Ausland verwickelt, besonders den syrischen. Zugleich ist es im Inland mit den Auswirkungen des Nuklearabkommens konfrontiert: dem Versagen gegenüber der intensiven Erwartung wirtschaftlicher Verbesserung in einer Zeit, in der die Bevölkerung immer unzufriedener wird. Die aktive Teilnahme des IRGC am syrischen Krieg und die dort zunehmenden Verluste wirken sich im Inland sogar auf die Angehörigen der Revolutionsgardisten demoralisierend aus.Khamenei und die Seinen versuchen verzweifelt, ihre Beteiligung am syrischen Krieg und die dort eintretenden Verluste zu rechtfertigen, indem sie erklären, der Kampf würde in den Iran selbst einziehen, wenn man ihn nicht auf fremdem Territorium fortsetzte. So erklärt sich die Furcht des Regimes vor einem Sturz des syrischen Diktators Bashar al-Assad. Außer durch den syrischen Krieg gerät das Regime durch seine Unterstützung der Hisbollah, der schiitischen Milizen im Irak und anderer Terrorgruppen unter Druck.Trotz aller Rhetorik des Regimes und der offenkundigen Bereitschaft des Westens, mit dem Iran wieder ins Geschäft zu kommen, hat sich für das iranische Volk die wirtschaftliche Lage nicht verändert. Die anhaltende Stagnation und Instabilität verstärkt unter den westlichen Firmen die Zweifel an dem Sinn langfristiger Investitionen im Iran. Ein pro-iranischer Ökonom sagte voraus: „Diese Wahl könnte das Ende der Rezession um zwei Jahre verschieben und die iranische Wirtschaft, die Regierung und ihren politischen Apparat in neue Verlegenheit bringen.“3 – Der Kampf um die NachfolgeDie Bedeutung der gegenwärtigen Wahl wird durch das Alter und die Krankheit Khameneis vergrößert; es ist möglich, daß der nächste Expertenrat vor die Aufgabe gestellt wird, den nächsten Höchsten Führer zu wählen. Am 8. September 2015 kam Khamenei ins Krankenhaus; man sagt, er habe sich einer „Prostata-Operation“ unterziehen müssen. Diese Nachricht wurde von seinem Büro absichtlich veröffentlicht; einige unbestätigte Berichte legen die Annahme nahe, daß er an fortgeschrittenem Krebs leide.Außerdem deuten Berichte darauf, daß er sich die Wahl eines Nachfolgers zu seinen Lebzeiten wünscht. Nach einem Bericht von dem IRGC nahen Quellen sagte Khamenei vor einer Reihe von ranghohen Politikern, darunter Rafsanjani und Ali Jafari, dem Oberbefehlshaber des IRGC: „Nach mir wird es schwieriger sein, Konsens über einen Nachfolger zu erzielen. Diese Angelegenheit sollte noch zu meinen Lebzeiten geregelt werden.“ Rafsanjani brachte unlängst die Möglichkeit in die Debatte, an die Stelle des Höchsten Führers einen Führungsrat zu setzen – nicht im Einklang mit den Vorstellungen Khameneis.FraktionskämpfeGegenwärtig sind die Fraktionskämpfe sehr intensiv. Doch im Gegensatz zu mißverständlichen Auffassungen im Westen, die vom Regime und seinen Fürsprechern bestärkt wurden, handelt es sich nicht um einen Wettkampf zwischen Gemäßigten und Hardlinern. Diese fehlgeleitete Wahrnehmung läßt auf einen Mangel an Einsicht der Lage im Iran und seinem Regime schließen. Es wird nicht hauptsächlich über Reform oder status quo oder zwei verschiedene Denkschulen gestritten, sondern die Kämpfe zeigen, daß die Krisen sich verschärfen und das Regime unfähig ist, sie zu lösen oder auch nur zu dämpfen. Man streitet daher über Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Art, wie man das System am besten erhalten kann. Der Streit entspringt einer existentiellen Krise; jede Fraktion behauptet, daß das Vorgehen der anderen zum Sturz des Regimes führen werde. Die Fraktion Rafsanjani-Rouhani verlangt ihren Anteil an der Macht und einige taktische Manöver, die ihr als für das Überleben des Regimes notwendig erscheinen; Khamenei hingegen warnt immer wieder, jegliche Öffnung zur äußeren Welt und – wichtiger noch – jede Öffnung im Lande selbst werde zum Ende der Islamischen Republik führen. Die Ironie liegt darin, daß beide Fraktionen recht haben. Dies ist das paradoxe Dilemma, mit dem das Regime es zu tun hat. Es kann den status quo nicht mehr lange erhalten, aber es kann sich auch einen Wechsel seines Kurses nicht leisten. SchlußGleichviel, welche Fraktion siegen wird – die Wahlergebnisse werden die innere Krise des Regimes in jedem Fall verschärfen. Wenn Khamenei seine Absicht, die Gegenfraktion zu säubern, in die Tat umsetzt, würde es bedeuten, daß die Regierung Rouhanis im inneren Konflikt schwächer wird und ihre Fähigkeit abnimmt, auf die Politik und das Handeln des Regimes einzuwirken. Dies Ergebnis würde es aber auf zwei Arten entschieden schwächen: Erstens würde es die Handlungsbasis des Regimes schrumpfen lassen und bei den religiösen Institutionen das ohnehin vorhandene Ressentiment ihm gegenüber verstärken.Zweitens würde eine offene Säuberung der Illusion einer Mäßigung des religiösen Regimes ein Ende machen. Dadurch würde es ihm schwerer fallen, aus dem Nuklearabkommen einen Nutzen zu ziehen, denn die westlichen Regierungen würden es für schwierig halten, ihm noch mehr Zugeständnisse zu machen. Dem steht jedoch gegenüber: Wenn es Khamenei nicht gelingt, die andere Fraktion zu säubern, wird sich die Kluft, die die Führung des Regimes zerreißt, nur vertiefen; es könnte folglich dem Volk geboten erscheinen, Volksaufstände gegen das Regime in Gänze zu wagen. Und eben das ist Khameneis Alptraum. Mit einem Wort: Khamenei scheint zwischen einem Felsen und steinigem Gelände eingeklemmt zu sein. In welche Richtung auch immer die Wahl deuten wird, verlieren wird das Regime im ganzen.Das iranische Regime unterhält in Syrien 60 000 Kämpfer des IRGC und ausländische Söldner6. Februar 2016: Mohammad Ali Jafari, der Kommandeur des IRGC, spricht während der Trauerfeier für ranghohe Kommandeure, die in Syrien gefallen sindNCRI – Die massive Kampagne, in der das iranische Regime seit Anfang dieses Jahres Truppen nach Syrien entsendet, hat jetzt eine neue Dimension angenommen; die Zahl der Revolutionsgardisten und der nicht-iranischen Söldner hat sich verdoppelt und beträgt jetzt insgesamt 60 000. Dieser Kreuzzug der Truppenentsendung ist die Reaktion auf das Scheitern des sog. Moharram-Plans des Regimes, der in den letzten drei Monaten des Jahres 2015 verfolgt wurde. Nach dieser Blaupause hatte das iranische Regime versucht, in Abstimmung mit Rußland die Freie Syrische Armee – besonders in Aleppo – zu besiegen und, unterstützt von schändlichen Luftschlägen, die Stadt zu besetzen. 1 – Gegenwärtig beläuft sich die Zahl der Soldaten des IRGC – hauptsächlich von Bodentruppen und der terroristischen Quds-Truppe – auf 8 000. Jede iranische Provinz beheimatet eine Einheit des IRGC und muß für drei Monate zwei Bataillone davon nach Syrien schicken; diese sollen darnach sollen von der Einheit einer anderen Provinz ersetzt werden.2 – Die Zahl verbrecherischer irakischer Milizionäre in Syrien ist auf 20 000 angewachsen. Diese Truppen bestehen aus Gruppen wie der „Al-Nojaba-Bewegung“, dem „Badr-Corps,“ der „Asaeb Ahl al-Haq“, der „Katayeb Hezbollah“, den „Imam-Ali-Bataillonen“, der „Abolfazl-Brigade“, den „Khorassan-Brigaden“ u. a. Alle diese Gruppen wurden vom iranischen Regime gebildet und werden von ihm kontrolliert. Sie werden von der Grenzregion Shalamcheh nach Abadan im Südwesten des Iran gebracht; täglich bringen drei Flüge weitere Soldaten nach Damaskus. In den vergangenen drei Wochen wurden 3 000 irakische Milizionäre nach Syrien geschickt. Die Besoldung dieser Truppen erfolgt durch die iranische Regierung und die Quds-Truppe.3 – Nach aus dem Iran erhaltenen Berichten hat sich in dieser Zeit die Zahl irakischer und afghanischer Söldner in Syrien verdoppelt; auch die Zahl pakistanischer Söldner hat erheblich zugenommen. 4 – Die syrische Armee hat sich an den Schlachten der letzten 10 Tage im Norden von Aleppo nicht beteiligt. Der gesamte Kampf wird vom IRGC und seinen afghanischen und irakischen Söldnern bestritten. Gegenwärtig ist eine Abteilung von Bodentruppen des IRGC in der mit dem Iran verbundenen „Jame’at al-Mostafa-Universität“ der Stadt Nabal untergebracht. 5 – Während der Schlachten der vergangenen 10 Tage wurden in Aleppo hunderte Soldaten des IRGC und ausländische Söldner getötet bzw. verwundet. In den letzten Tagen hat man drei Brigadegeneräle des IRGC: Reza Farzaneh, ehemaliger Kommandeur der sog. 27. Mohammad-Rasoulollah-Division, Hossein Rezaie, einer der Kommandeure der sog. 14. Imam-Hossein-Division aus Isfahan, und Sattar Orang, ein Kommandeur des IRGC aus der Provinz Kohgiluyeh & Boyer, unter den Gefallenen gesehen.6 – Nach der Besetzung der Stadt Nabal durch Truppen des IRGC wurde Qassem Suleimani, Kommandeur der Quds-Truppe nach Syrien versetzt. Am 5. Februar wurde er in dieser Stadt gesehen; er sollte die Moral der Truppen des IRGC verbessern und posierte in einer Szene, die suggerierte, er habe an den letzten Schlachten teilgenommen. Doch wurde er darnach sofort in den Iran zurückgebracht. Nach seiner Verwundung im November 2015 bei Schlachten im Süden Aleppos hatte er sich in Syrien nicht aufgehalten.7 – Die in Syrien verwundeten Soldaten des iranischen Regimes werden in die Teheraner Krankenhäuser Baghiyatollah, Neekan und Laleh gebracht. Alireza, Direktor des dem IRGC gehörenden Baghiyatollah-Krankenhauses, sagte am 7. Februar in einem Interview, es seien in Syrien 1 504 Männer verwundet worden, darunter 425 Iraner und 1 079 Ausländer; man habe sie in die sog. Hamedani-Klinik gebracht. Die verwundeten afghanischen Söldner wurden zuerst in die Abteilungen 5 und 6 des Baghiyatollah-Krankenhauses – mit einer Kapazität von 100 Betten – gebracht. Wegen Mangels an angemessenem Raum empfingen diese Personen nur die zunächst notwendige Behandlung und wurden darnach in die Depo-Garnison gebracht, die unter dem Namen „Kheir alHafezeen“ bekannt ist und in der Sektion Shahriar liegt. Dort mangelt es an Nötigsten; die Verwundeten werden dort buchstäblich im Stich gelassen. Nationaler Widerstandsrat des IranAusschuß für Sicherheit und gegen den Terrorismusden 17. Februar 2016