Das Teheraner Regime setzt massiv Todesurteile und Hinrichtungen ein, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und die Freiheitsproteste niederzuschlagen. Zunehmend wird die Todesstrafe gegen junge Demonstranten verhängt, um die junge Generation, die in der Protestbewegung besonders aktiv ist, einzuschüchtern.
Die Regime-Justiz, die den Machthabern im Iran als Unterdrückungsinstrument dient, verurteilt immer mehr Demonstranten nach fadenscheinigen und konstruierten Anklagen im Schnellverfahren zum Tode. Die Angeklagten werden wegen angeblichem „Krieg gegen Gott“ schuldig gesprochen. Die Unrechtsjustiz verwendet diesen Begriff, wenn sie Regimegegner und Demonstranten zur Höchststrafe, nämlich zum Tode, verurteilen will.
Die Gerichtsprozesse im Iran entsprechen nie den internationalen rechtsstaatlichen Vorschriften. Angeklagte werden ohne Rechtsbeistand vor Gericht gestellt. Die Prozesse dauern teilweise nur wenige Minuten. Vorher werden die Gefangenen brutal gefoltert, um sie zu zwingen, sich vor laufender Kamera mit falschen „Geständnissen“ selbst zu belasten. Diese Aufnahmen werden vor den Gerichtsverhandlungen in den staatlichen Medien verbreitet. In den Schauprozessen werden die Angeklagten dann aufgrund dieser erzwungenen „Geständnisse“ zum Tode verurteilt.
Nach dem Völkerrecht verstößt die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Verfahren gegen das Recht auf Leben und das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen.
Hier Beispiele von jungen Gefangenen, die in akuter Hinrichtungsgefahr sind:
In der nordiranischen Stadt Sari wurden die 18-jährigen Gefangenen Mehdi Mohammadifard (Bild rechts) und Arshia Takdastan Anfang Januar zum Tode verurteilt. Die beiden jungen Männer waren am 21. September 2022 in ihrer Heimatstadt Nowshahr (nordiranische Provinz Mazandaran) verhaftet worden, als dort massive Bürgerproteste gegen das Regime stattfanden. Seither befinden sie sich in Haft. Mehdi Mohammadifard wurde durch Folter zu falschen Geständnissen gezwungen.
Der Justizapparat in Teheran hat Anfang Januar das Todesurteil gegen den 19-jährigen Mohammad Boroughani bestätigt. Damit droht dem Verurteilten unmittelbar die Hinrichtung. Mohammad Boroughani war im Dezember 2022 in einem Schauprozess wegen seiner Beteiligung an den Protesten in Teheran im Schnellverfahren zum Tode verurteilt worden.
In der nordiranischen Provinzhauptstadt Rasht droht den 19-jährigen Gefangenen Ali Davari die Todesstrafe. Er wurde im Oktober 2022 in seiner Heimatstadt Langarud (nordiranische Provinz Gilan) festgenommen, weil er einer jungen Demonstrantin geholfen hatte, der Verhaftung durch Regime-Milizen zu entkommen. Bei seiner Verhaftung wurde Ali Davari schwer misshandelt. Die Regime-Justiz in Rasht hat ihn wegen „Krieg gegen Gott“ angeklagt.
UNO-Generalversammlung fordert Hinrichtungsstopp
Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe. Sie verstößt gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde. Während weltweit immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen, setzt die Teheraner Diktatur ihre grausame Hinrichtungspraxis fort.
Am 15. Dezember 2022 hat die UNO-Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit eine Resolution beschlossen, die zu einem sofortigen weltweiten Hinrichtungsstopp aufruft. Langfristiges Ziel ist die völlige Abschaffung der Todesstrafe.
Mahnwache in Berlin: Unterdrückung und Hinrichtungen im Iran stoppen!
Menschenrechtler haben die Weltgemeinschaft erneut aufgerufen, ihren Protest gegen die Hinrichtungen im Iran nicht nur auf Worte zu beschränken. Die Staatengemeinschaft müsse der vom Teheraner Regime gegen die eigene Bevölkerung ausgeübten systematischen Unterdrückung wirksam entgegentreten.
Amnesty International hat bereits am 8. Dezember 2022 gefordert:
„Da die iranischen Behörden ihre Tötungsserie mit brutaler Entschlossenheit fortführen, sowohl auf den Straßen als auch durch Scheinprozesse vor Gericht, ist es nun an der internationalen Gemeinschaft, rasch und entschlossen zu handeln, um weiteren Exekutionen einen Riegel vorzuschieben. Die internationale Gemeinschaft darf sich nicht auf die empörte Anprangerung der Geschehnisse beschränken. Sie muss stattdessen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit alle iranischen Staatsbediensteten zur Verantwortung gezogen werden, denen völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Verstöße gegen Menschenrechte, wie zum Beispiel gegen das Recht auf Leben, vorgeworfen werden – seien es Angehörige der Sicherheitskräfte, des Geheimdienstes, der Staatsanwaltschaft oder des Justizwesens. Hierbei sollte unter anderem das Weltrechtsprinzip zur Anwendung kommen, um Ermittlungen gegen die Verdächtigen einzuleiten und bei ausreichender Beweislage Haftbefehle auszustellen.“