Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Vollversammlung den Bericht der Besonderen Berichterstatterin über die Menschenrechtslage im Iran vorgelegt, der gemäß der UN-Resolution 34/23 erstellt worden war.
Während seiner 33. Sitzung hatte der Menschenrechtsrat Frau Asma Jahangir zur Besonderen Berichterstatterin über die Lage der Menschenrechte im Iran ernannt. Der vorliegende Bericht umreißt ihre Tätigkeit seit der Vorlage ihres ersten Berichts vor dem Rat (A/HRC/34/65), untersucht die laufenden Angelegenheiten und beschreibt einige der neuesten Entwicklungen auf dem Felde der Menschenrechte des Landes.
Bemerkenswerterweise hat unlängst Frau Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates des Iran, in ihrer Rede zum Gedenken an das Massaker an politischen Gefangenen, das im Jahre 1988 im Iran verübt wurde, festgestellt: „Es ist von wesentlicher Bedeutung, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diesen Fall vor den Internationalen Strafgerichtshof bringt, um die Verfolgung der Anführer des Regimes und der für das Massaker Verantwortlichen zu ermöglichen. Die Art, wie die internationale Gemeinschaft sich mit diesem Völkermord, diesem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, befaßt, stellt eine Prüfung des Maßes dar, dem folgend sie den Prinzipien der Menschenrechte die Treue hält.“
Es folgen Auszüge aus diesem Bericht und die Partien, in denen die Menschenrechtsverletzungen, insbesondere das im Jahre 1988 an politischen Gefangenen – von denen die meisten Mitglieder bzw. Freunde der PMOI/MEK waren – verübte Massaker untersucht werden. Wir haben jedem wiedergegebenen Artikel eine Überschrift gegeben, um das Thema jedes Absatzes klar zu machen; diese Überschriften gehören nicht zu dem Hauptbericht.
Verantwortlich:
11. In der Zeit, in der die Kandidaten registriert wurden, unterbreiteten insgesamt 1 636 Personen, darunter 137 Frauen, ihre Namen als Kandidaten für das Amt des Präsidenten. Doch im April gab der Wächterrat – ein Gremium von sechs Geistlichen, die vom Höchsten Führer ernannt werden und mit der Aufsicht über den Wahlprozeß und der Auswahl der Kandidaten beauftragt sind, bekannt, es sei die Kandidatur von nur sechs Männern (0,37% der Bewerber) zugelassen worden. Darunter war Ebrahim Raisi, von dem berichtet wird, er habe einem Komitee angehört, das im Jahre 1988 die außergerichtliche Hinrichtung von tausenden politischer Gefangenen anordnete.
Die Vertuschung der Verbrechen:
71. Im März besuchten Angehörige ein Massengrab in der Stadt Mashhad – in der Provinz Razavi Khorasan -, in dem bis zu 170 politische Gefangene bestattet worden sein sollen. Berichten zufolge entdeckten sie, daß das früher ebene Gelände mit Erdreich bedeckt worden war, wodurch über dem Grabe ein Hügel entstand. In der Mitte des Monats Mai arbeiteten, so wird berichtet, Bulldozer auf einer Baustelle, die sich direkt neben dem Massengrab in Ahvaz befindet – in einem öden Gelände, das 3 km östlich von dem „Behesht-Abad-Friedhof“ liegt, wo die sterblichen Überreste von mindestens 44 Menschen, die im Sommer 1988 ermordet worden sein sollen, vermutet werden. Berichte besagen, daß beabsichtigt wird, den Betonblock zu entfernen, der das Gelände des Grabes markiert, und es in eine Grünfläche oder ein Handelszentrum zu verwandeln.
Eine überlebende Zeugin:
72. In dem ersten Bericht, den die Besondere Bericht-erstatterin dem Menschenrechtsrat vorlegte, machte sie den Fall von Maryam Akbari Monfared zum Thema, der medizinische Behandlung entzogen worden und die mit dem Entzug des Rechts auf Besuch bedroht worden war, weil sie einen Brief veröffentlicht hatte, in dem sie die Untersuchung der Hinrichtungen des Jahres 1988 verlangte. Im Mai wurde ihr Ehemann zur Vernehmung in das Ministerium für Nachrichten und Sicherheit vorgeladen; man drohte ihm an, seine Frau werde mit einer Strafe von weiteren drei Jahren belegt, und sie werde in ein entlegenes Gefängnis in der Provinz Sistan und Beluchistan verlegt werden, wenn sie weiterhin offene Briefe über die Ereignisse des Jahres 1988 schreibe.
Das Todeskomitee:
73. Zwischen Juli und August 1988 wurden Berichten zufolge tausende politischer Gefangener, Männer, Frauen und Jugendliche, hingerichtet – gemäß einer Fatwa des damaligen Höchsten Führers Ayatollah Khomeini. Es wurde ein Komitee gebildet, das aus drei Männern bestand und zu entscheiden hatte, wer hinzurichten sei. Nach den Berichten wurden die Leichen der Opfer in unkenntlichen Gräbern bestattet; ihre Angehörigen wurden über deren Ort nicht informiert. Diese Ereignisse – als Massaker des Jahres 1988 bekannt – sind offiziell niemals bestätigt worden. Im Januar 1989 äußerte sich der Besondere Vertreter des Menschenrechtsausschusses über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik des Iran, Herr Reynaldo Galindo Pohl, besorgt zu der „weltweiten Leugnung“ der Hinrichtungen und forderte die iranischen Behörden zu einer Ermittlung auf. Sie steht immer noch aus.
Eine historische Enthüllung:
74. Im August 2016 wurde die Tonbandaufnahme einer im Jahre 1988 veranstalteten Zusammenkunft hoher Staatsfunktionäre und Geistlicher veröffentlicht. Sie enthüllte die Namen der Funktionäre, die die Hinrichtungen durchgeführt und gerechtfertigt hatten, darunter den des jetzigen Justizministers, den eines jetzigen Richters an einem hohen Gericht, und den Namen des Leiters einer der größten religiösen Stiftungen des Landes und Kandidaten der Präsidentenwahl, die im Mai stattfinden soll. Nach der Veröffentlichung der Tonbandaufnahme räumten einige geistliche Würdenträger und der Leiter der Justiz ein, daß die Hinrichtungen stattgefunden hatten; sie rechtfertigten sie an einigen Beispielen.
Neue Enthüllungen:
70. Während des Berichts-Zeitraums empfing die Besondere Berichterstatterin weiterhin Nachrichten über die Mißhandlung, Einschüchterung und Verfolgung jener für die Menschenrechte Engagierten, die im Namen von Personen, welche während der 80er Jahre summarisch hingerichtet wurden bzw. die man gewaltsam verschwinden ließ, nach Wahrheit und Gerechtigkeit streben.
Es werden weiterhin mittelalterliche Strafen verhängt:
80. Im Juni gab der öffentliche, revolutionäre Ankläger in Qazvin, Ismail Sadeghi Niaraki, bekannt, von den 90 Personen, die während des Monats Ramadan wegen Essens in der Öffentlichkeit angeklagt worden seien, seien 20 zur Auspeitschung verurteilt worden; die Strafe sei vollstreckt worden.