Großbritannien : Untersuchung des Massakers von 1988 im Iran durch die UNO

Am 23. Dezember forderte das Vereinigte Königreich das iranische Regime auf, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte im Iran eine unabhängige Untersuchung des dort 1988 an politischen Gefangenen begangenen Massakers zu gestatten.

Am 14. Dezember fragte Lord Alton von Liverpool die Regierung des Vereinigten Königreichs, „wie sie den Brief beurteile, den der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte mit Bezug auf die Behauptung, es seien 1988 im Iran außergerichtliche Massen-Hinrichtungen politischer Dissidenten durchgeführt worden, am 3. September an die Regierung des Landes geschickt habe“.

Lord Ahmad of Wimbledon, der Minister des Vereinigten Königreichs für die Menschenrechte, antwortete: „Wir haben den Brief vom 3. September mit tiefer Besorgnis zur Kenntnis genommen.“

„Wir bringen,“ so fuhr er fort, „die Menschenrechte vor den Iranern auf allen Ebenen regelmäßig zur Sprache; und wir beteiligen uns nach wie vor an den Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, mit denen dahingehend auf den Iran Druck ausgeübt wird, daß er seine erbärmliche Bilanz verbessert. Außerdem fordern wir ihn auf, dem Sonderberichterstatter den Zugang ins Land zu gestatten, damit er dort bezüglich der auf die Menschenrechte bezogenen Besorgnisse – einschließlich der Ereignisse von 1988 – Ermittlungen vornehmen kann.“

Sieben Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen haben dem iranischen Regime einen Brief gesandt, in dem das Massaker des Jahres 1988 an tausenden politischen Gefangenen als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnet wird.

Der Brief der Sonderberichterstatter vom 3. September 2020 wurde Anfang Dezember durch die Vereinten Nationen veröffentlicht.

Im Sommer 1988 hat das iranische Regime mehr als 30 000 politische Gefangene massakriert. Die meisten der damals Ermordeten waren Mitglieder bzw. Freunde der Organisation der Volksmojahedin des Iran (PMOI/MEK). Das Regime hat versucht, durch Zerstörung der Massengräber der Opfer sein Verbrechen zu vertuschen. Bisher hat die internationale Gemeinschaft es versäumt, eine unabhängige Ermittlung des Massakers in Gang zu setzen.

In dem Brief der Fachleute der Vereinten Nationen heißt es weiter: Für den Fall, daß Teheran es weiterhin ablehnt, seinen Verpflich-tungen, wie sie sich aus den internationalen Menschenrechten ergeben, nachzukommen, fordern sie die internationale Gemeinschaft auf, eine Untersuchung des Massakers selbst vorzunehmen – „mit der Etablierung einer internationalen Ermittlung“.

Außerdem unterstrich Lord Wimbledon: Das Vereinigte Königreich habe „immer klar gemacht, daß der Iran seinen internationalen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen muß; dazu gehören gründliche, unabhängige Ermittlungen von Fällen, die den Verdacht von Menschenrechtsverletzungen hervorrufen.“

Doch die Hinrichtungen, die unlängst im Iran stattfanden, bekräftigen den Eindruck, daß das Mullah-Regime nicht die Absicht hat, seine Menschenrechtsverletzungen aufzugeben.

Am Samstag hat das iranische Regime im Gefängnis von Zahedan – im Südosten des Iran – den politischen Gefangenen Abdol-Hamid Mir-Baluch Zehi hingerichtet. Es hatte ihn ursprünglich zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt; doch später erhängte es ihn, um in der Gesellschaft Schrecken zu verbreiten.

Am 12. Dezember erhängte der Iran trotz internationaler Empörung Ruhollah Zam, der in Europa gelebt hatte. Und als einige europäische Länder diese Hinrichtung verurteilten, bestellte der iranische Außenminister die entsprechenden Botschafter ein und beschuldigte sie der Unterstützung des Terrorismus.

Doch dies Handeln des Regimes konnte nicht überraschen. Denn europäische Länder hatten – obwohl Zam und andere Personen zum Tode verurteilt worden waren – gemeinsam mit Teheran auf den 12. Dezember ein Geschäfts-Forum angesetzt. Die Veranstaltung wurde erst nach Zams Hinrichtung abgesagt.

Was sagt es der in Teheran regierenden Theokratie, wenn die Leiter der Europäischen Union weiterhin mit dem Staat verhandeln, der die meisten Hinrichtungen pro Kopf der Bevölkerung durchführt, und sich weigern, ihrem eigenen Sanktions-Regime zu folgen, das sich gegen jene richtet, die – wo auch immer – die Menschenrechte verletzen?

Das Versäumnis der internationalen Gemeinschaft, das Regime wegen seines – im Sommer 1988 begangenen – größten Verbrechens gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen, wiegt es in dem Glauben, es könne seine Verbrechen straflos fortsetzen.

Die anhaltenden Hinrichtungen im Iran können nicht überraschen, wenn aufgrund des Versäumnisses der internationalen Gemeinschaft, sich mit dem Massaker von 1988 zu befassen, Ebrahim Raisi, einer der dafür Hauptverantwortlichen, immer noch die iranische Justiz leitet.

Die Leiter der Europäischen Union sollten wissen: Wenn man die vom Regime begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt, aber nichts gegen sie unternimmt, ermutigt man es zu deren Fortsetzung.

Der Leiter der Außenpolitik der Europäischen Union, Josep Borrell, hat am 10. Dezember eingeräumt, daß sie sich nicht mehr auf Resolutionen und Verurteilungen beschränken sollte. Und doch: Indem er den wirtschaftlichen Interessen Priorität erteilt, kommt er mit dem leitenden Apologeten des Iran, Außenminister Mohammad Javad Zarif, zusammen, der das geistliche Regime als die „größte Demokratie der Region“ anpreist.

Es wird in der Tat Zeit, daß die Europäische Union entschiedene Maßnahmen ergreift. Sie sollte die Führer des Regimes wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen ächten. Sie sollte die Menschenrechte achten, indem sie die Beziehungen zum Iran davon abhängig macht, daß er seine Menschenrechtsverletzungen aufgibt.