Mehrere internationale Menschenrechtsgruppen fordern das Regime im Iran auf, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und die systematische Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern zu beenden.
Im Iran befinden sich zahlreiche Menschen allein deshalb unrechtmäßig in Haft, weil sie sich für die Menschenrechte eingesetzt haben. Zu ihnen gehören der Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani (Bild) und die Menschenrechtsaktivistin Golrokh Ebrahimi Iraee. Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran berichtete, dass die Rechte auf Bewegungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Iran in den Jahren 2016 und 2017 immer wieder in vielfältiger Weise verletzt wurden und dass Menschenrechtsverteidiger oft Morddrohungen, Schikanen, willkürlichen Verhaftungen, Gefängnisstrafen und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt waren.
Anklagen wegen angeblicher „Gefährdung der nationalen Sicherheit, Spionage, regimefeindlicher Propaganda und Beleidigung des Obersten Regime-Führers“ sind die häufigsten, die im Iran gegen Menschenrechtsverteidiger und politische Kritiker erhoben werden. Die Justiz geht gegen unabhängige Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen vor, während Sicherheitskräfte und der Geheimdienst immer wieder Menschenrechtsverteidiger in Haft nehmen.
Seit Januar 2016 wurden zahlreiche Frauenrechtlerinnen in verschiedenen iranischen Städten von der Revolutionsgarde zu langen, intensiven Verhören vorgeladen und wegen angeblichen „Verstößen gegen die nationale Sicherheit“ mit Gefängnis bedroht.
Einige von ihnen waren an einer Kampagne beteiligt, die sich für eine stärkere Vertretung von Frauen bei den iranischen Parlamentswahlen einsetzte. Alieh Matlabzadeh, eine Fotografin der Zeitschrift Zanan (Frauen), und Farzaneh Jalali (Bild), eine kurdische Frauenrechtsverteidigerin, gehörten zu jenen, die im Jahr 2016 verhaftet wurden. Grund ihrer Inhaftierung war ihre Teilnahme an einem Bürgerrechts-Workshop in Georgien zum Thema der Stärkung von Frauen. Andere Frauenrechtsaktivistinnen, die an dem Workshop teilgenommen haben, wurden vom Geheimdienst dazu verhört. Menschenrechtsverteidiger, die noch immer Wege finden, zu Fortbildungen ins Ausland zu reisen, sind in der Minderheit. Die meisten werden an der Grenze aufgehalten, wo man ihnen die Reisepässe entzieht.
Die Menschenrechtsaktivisten Atena Daemi, Golrokh Ebrahimi-Iraee, Arash Sadeghi und Omid Alishenas (im Bild von l. n. r.) wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie werden im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten.
Im Mai 2016 verurteilte ein Revolutionsgericht die Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi zu insgesamt 16 Jahren Haft u.a. wegen Mitwirkung an einer Kampagne für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran. Im November 2016 wurde Ahmad Montazeri, ein islamischer Geistlicher, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Grund war seine Veröffentlichung einer Tonbandaufnahme, auf der sich Beweise dafür befinden, dass das iranische Regime im Sommer 1988 tausende politische Gefangene hinrichten ließ. Der Menschenrechtsverteidiger Arash Sadeghi verbüßt gegenwärtig ebenfalls eine Haftstrafe von 11 Jahren. Auch die Kinderrechtsaktivisten Saeed Shirzad, Amir Amirgholi und Atena Daemi wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.
Aus Protest gegen ihre unrechtmäßige Inhaftierung, die brutalen Haftbedingungen und die Repressalien gegen ihre Angehörigen haben inhaftierte Menschenrechtsverteidiger und politische Gefangene in den vergangenen Monaten immer wieder Hungerstreiks begonnen und damit ihr eigenes Leben aufs Spiel gesetzt.
Im April 2017 begann Atena Daemi (Bild), die gegenwärtig eine Haftstrafe im Evin-Gefängnis in Teheran verbüßt, einen Hungerstreik, um gegen die anhaltenden Schikanen der Unrechtsjustiz gegen sie und ihre Familie zu protestieren. Esmail Abdi, der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft im Iran, der allein wegen seiner friedlichen gewerkschaftlichen Arbeit unrechtmäßig im Evin-Gefängnis festgehalten wird, befindet sich ebenfalls im Hungerstreik.
Mehrere internationale Menschenrechtsgruppen haben das Teheraner Regime aufgefordert:
– die Verurteilungen aller Menschenrechtsverteidiger, die lediglich wegen ihrer Menschenrechtsarbeit verurteilt wurden, aufzuheben und sie freizulassen;
– alle Anklagen gegen Menschenrechtsverteidiger, die wegen ihrer legitimen Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte angeklagt wurden, fallen zu lassen und sie unverzüglich aus der Untersuchungshaft freizulassen;
– Anklagen wegen angeblicher Verstöße gegen die nationale Sicherheit gegen Menschenrechtsverteidiger fallen zu lassen;
– sicherzustellen, dass Sicherheits- und Geheimdienstkräfte nicht länger gegen die Familienangehörigen von Menschenrechtsverteidigern vorgehen,
– unter allen Umständen zu garantieren, dass alle Menschenrechtsverteidiger ihre legitime Menschenrechtsarbeit ausüben können, ohne Angst vor Repressalien, ohne Einschränkungen und ohne Verfolgung durch die Justiz, und sicherzustellen, dass die UN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern in vollem Umfang eingehalten wird.