Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung bestürzt über Verhaftung der iranischen Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh

Heidi Hautala, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, und Pier Antonio Panzeri, Vorsitzender des Unterausschusses für Menschenrechte, fordern die sofortige Freilassung der Menschenrechtsanwältin.

sotoudeh-150Die renommierte iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh (Bild) wurde am 13. Juni in Teheran festgenommen und in das Evin-Gefängnis gebracht. Dazu erklärte Bärbel Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt am 13. Juni:

„Ich habe heute mit Bestürzung von der erneuten Verhaftung von Nasrin Sotudeh erfahren.

Die iranische Rechtsanwältin, Menschenrechtsaktivistin und Trägerin des Sacharow-Preises für geistige Freiheit kämpft seit vielen Jahren unermüdlich für die Menschenrechte in Iran und saß dafür bereits mehrere Jahre in Haft.

Zuletzt hat sich Frau Sotudeh unter anderem für eine Künstlerin eingesetzt, die wegen Blasphemie angeklagt worden war, und für zwei junge Iranerinnen, die wegen ihres Protestes gegen die Kopftuchpflicht verhaftet wurden.

Nun ist sie selbst wieder im Gefängnis. Ich bin sehr besorgt.

Hintergrund:

Die iranische Menschenrechtsaktivistin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh ist nach Angaben ihres Ehemannes am 13.06. verhaftet worden. Der Grund ihrer erneuten Verhaftung ist unklar.

Nasrin Sotudeh ist eine bekannte iranische Menschenrechtsanwältin. Zu ihren Mandanten zählten minderjährige Straftäter in Todeszellen ebenso wie die Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi und deren Schwester Nushin Ebadi, die Journalistin Isa Saharakhiz oder der Generalsekretär der verbotenen Partei „Demokratische Front“, Heshmatollah Tabarzadi. Sie hat sich mehrfach öffentlich zu rechtstaatlichen Mängeln und Unzulänglichkeiten der Justizverwaltung in Iran geäußert. Nasrin Sotudeh war 2010 wegen angeblicher Propaganda zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde später auf sechs Jahre reduziert. 2012 erhielt sie in Abwesenheit zusammen mit Jafar Panahi den Sacharow-Preis für geistige Freiheit, den das Europäische Parlament seit 1988 jährlich verleiht. 2013 wurde sie vorzeitig aus der Haft entlassen. 2014 wurde auch ihr Arbeitsverbot aufgehoben.

In den letzten Monaten hatte sie unter anderem die Verteidigung der iranischen Künstlerin Parastou Forouhar übernommen, die wegen Blasphemie angeklagt worden war, sowie von zwei jungen Frauen, die öffentlich gegen die Kopftuchpflicht protestiert hatten und daraufhin inhaftiert worden waren.“

EU-Parlamentarier fordern sofortige Freilassung von Nasrin Sotoudeh

Heidi Hautala, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, und Pier Antonio Panzeri, Vorsitzender des Unterausschusses für Menschenrechte, haben die sofortige Freilassung von Nasrin Sotoudeh gefordert.

In einer gemeinsamen Erklärung heißt es u.a.: „Wir verurteilen ihre Festnahme auf das Schärfste und fordern die iranischen Verantwortlichen auf, sie sofort und bedingungslos freizulassen.“ Nasrin Sotoudeh sei eine unermüdliche und freimütige Menschenrechtsanwältin, die ihrer legitimen beruflichen Tätigkeit friedlich nachgehe und ihre Mandanten mit Entschlossenheit und Mut verteidige.

In der Erklärung wird weiter darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwältin bereits einen hohen Preis für ihre Menschenrechtsarbeit gezahlt habe, etwa durch eine ungerechtfertigte Haftstrafe zwischen 2010 und 2013 sowie ein Reiseverbot und Einschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Für ihren Einsatz für politisch Verfolgte wurde Nasrin Sotoudeh 2012 mit dem Sacharow-Preis für Menschenrechte des Europäischen Parlaments ausgezeichnet. Die EU-Parlamentarier erklärten nun, das Parlament stehe zu ihr und erwarte von den iranischen Behörden, dass die Rechte der Gefangenen im Einklang mit internationalen Standards gewährleistet werden, einschließlich ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit und ihrer Kontakte zu ihrer Familie und ihren Anwälten.

Etwaige neue Anklagen gegen Nasrin Sotoudeh sollten klar mitgeteilt und ordnungsgemäß begründet werden. Darüber hinaus sollte das Recht aller Angeklagten auf einen Rechtsbeistand ihrer Wahl in allen Gerichtsverfahren sichergestellt werden.