Neue US-Sanktionen gegen das iranische Waffenschmuggel-Netzwerk Irans

NWRI- Im Oktober 2011 wurde die „Mahan Air“ durch den E. O. (Ausführungsbefehl) 13224 sanktioniert, weil sie die Quds-Truppe des IRGC finanziell, materiell und technisch unterstützte.

Die Vereinigten Staaten haben am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie über die Revolutionsgarden des iranischen Regimes (IRGC) Quds-Truppe) wegen des Netzwerks des Waffenschmuggels und über die Handels-bevollmächtigten der „Mahan Air“ neue Sanktionen verhängt haben. Das Finanzministerium der USA gab dazu eine Presseerklärung heraus.

„Heute hat das Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögen (OFAC) des Finanzministeriums der USA ein iranisches Netzwerk der Schifffahrt ausgemacht, das mit dem Schmuggel von Kriegsgerät vom Iran in den Jemen beauftragt ist – im Namen der Quds-Truppe (IRGC-QF) der Islamischen Revolutionsgarden. Im vorigen Monat hat die Regierung der USA Waffen beschlagnahmt, die auf einem kleinen Schiff in Richtung Jemen geschmuggelt wurden. Die heute gegen diese militärische Hilfe gerichtete Maßnahme ist ein weiteres Beispiel der Art, wie die Regierung der USA alle Aspirationen der Lieferung von Waffen an die Huthi-Rebellen zunichte macht. Außerdem hat das OFAC drei Generalhandelsbevollmächtigte (GSA) der ‚Mahan Air‘ sanktioniert, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten bzw. in Hongkong ansässig sind. Das Finanzministerium hatte ‚Mahan Air‘ bereits im Jahre 2011 wegen Unterstützung der Quds-Truppe des IRGC sanktioniert; heute hat es die ‚Mahan Air‘ entsprechend dem Ausführungsbefehl (E. O.) 13382 sanktioniert, welcher sich gegen die Lieferanten von Massenvernichtungswaffen und ihre Unterstützer richtet“ – so heißt es in der Presseerklärung des Finanzministeriums der USA.

„Das iranische Regime verwendet“ – so Minister Steven T. Mnuchin – „seine Flugzeug- und Schiffsbau-Industrie dazu, seine in der Region tätigen Gruppen von Terroristen und Söldnern mit Waffen zu versorgen und somit die verheerende humanitäre Krise in Syrien und im Jemen direkt zu verschärfen. Die Flugzeug- und Schiffsindustrie sollten achtsam sein und nicht zulassen, daß sie von Terroristen ausgebeutet werden.“

Ein Teil der Erklärung des Finanzministeriums der USA:

Jahrelang hat die Quds-Truppe des IRGC Abdolhossein Khedri und von ihm kontrollierte Firmen eingesetzt, um Operationen des Schmuggels von Marinewaffen zu unterstützen. Die heute verhängten Sanktionen, die als Verbesserungen aufgrund des Ausführungsbefehls (E. O.) 13224 erfolgten, richten sich gegen Terroristen und jene, die sie oder ihre Operationen unterstützen.

DAS NETZWERK VON ABDOLHOSSEIN KHEDRI

Schon seit mehr als zehn Jahren ist der iranische Geschäftsmann Abdolhossein Khedri an Lieferungen für die Quds-Truppe des IRGC beteiligt. Seit 2018 setzt er seine Firmen: die „Khedri Jana Darya Co.“ und die „Maritime Silk Road LLC“ sowie die Schiffe, die „Khedri Jahan Darya Co.“ gehören, dazu ein, den von der Quds-Truppe des IRGC betriebenen Schmuggel zu unterstützen.

Nach dem E. O. 13224 wird Khedri sanktioniert, weil er die Quds-Truppe des IRGC materiell unterstützt, fördert und mit finanzieller, materieller und technischer Unterstützung versorgt.

Die Firma „Khedri Jahan Darya Co.“ setzt Schiffe auf Routen ein, die sich außerhalb des Iran befinden; sie ist die registrierte Eigentümerin der Handelsschiffe „Geneva 11“ und „Geneva 12“; ihr obliegt deren maritime und kommerzielle Verwaltung. Die „Geneva 12“ unterliegt dem Verdacht, an dem Transport von Material der Quds-Truppe aus dem Iran hinaus beteiligt zu sein – mit dem Jemen als Ziel.

Nach dem E. O. 13224 wird die „Khedri Jahan Darya Co.“ sanktioniert, weil sie von Abdolhossein Khedri besessen, kontrolliert und geleitet wird. Außerdem werden „Geneva 11“ und „Geneva 12“ als Eigentum identifiziert, an dem die „Khedri Jahan Darya Co.“ beteiligt ist.

Die „Maritime Silk Road LLC“ ist eine Reederei, die zwischen 2015 und 2017 die „Geneva 12“ einsetzte, um für eine mit der Quds-Truppe des IRGC verbundene Firma Schiffsladungen zu transportieren. Die „Maritime Silk Road LLC“ wird nach E. O. 13224 sanktioniert, weil sie von Abdolhossein Khedri besessen, kontrolliert bzw. geleitet wird.

GENERALBEVOLLMÄCHTIGTE DER „MAHAN AIR“

Im Oktober 2011 wurde die „Mahan Air“ nach E. O. 13224 sanktioniert, weil sie die Quds-Truppe des IRGC finanziell, materiell bzw. technisch unterstützte. „Mahan Air“ hat, um regionale Operationen der Quds-Truppe zu unterstützen, Mitarbeiter, Waffen, Gerät und Fonds ins Ausland gebracht; sie hat auch für die Hisbollah Waffen und Personal transportiert. Seit dem Beginn des syrischen Bürgerkrieges hat die „Mahan Air“ routinemäßig Kämpfer und Material nach Syrien gebracht, um das Assad-Regime zu stützen, das für massenhafte Schandtaten und die Vertreibung von Zivilpersonen verantwortlich ist.

Das OFAC geht gegen drei Generalhandelsbevollmächtigte der „Mahan Air“ vor – in Märkten des Nahen Osten und Asiens – das heißt Firmen, die die Handelsoperationen von „Mahan Air“ stützen. Die Generalhandelsbevollmächtigten sind dabei dritte Personen, die unter dem Etikett der Fluglinie dieser Dienste leisten. Diese Dienste reichen von Verkäufen über finanzielle und administrative Hilfe und Markt-Operationen bis hin zu der Behandlung von Frachten.

„Gatewick LLC“ ist der Name des Generalhandelsbevollmächtigten der „Mahan Air“ für Fracht und Ladung in Dubai; er wird nach E. O. 13224 sanktioniert, weil er – direkt bzw. indirekt – im Namen von „Mahan Air“ agiert bzw. Behauptungen vertreten hat.

„Jahan Destination Travel and Tourism LLC“ – das ist der Name des registrierenden Generalhandelsbevollmächtigten in Dubai. Er wird sanktioniert, weil er direkt bzw. indirekt für oder im Namen von „Mahan Air“ agiert bzw. Behauptungen vertreten hat.

„Gomei Services Co. Ltd.“ – das ist ein Generalhandels-bevollmächtigter von „Mahan Air“ in Hongkong und den im südlichen China gelegenen Städten Shenzhen und Guangzhou. er wird nach E. O. 13224 wegen direkten bzw. indirekten Agierens oder Vertretens von Behauptungen für „Mahan Air“ sanktioniert.

Diese Sanktionen schließen sich an frühere über Generalhandelsbevollmächtigte der „Mahan Air“ in den Jahren 2018 und 2019 verhängte Sanktionen an. Erneut warnen sie die internationale Gemeinschaft vor dem Risiko von Sanktionen über Personen bzw. Institutionen, welche mit „Mahan Air“ bzw. anderen sanktionierten Fluglinien durch Handelsbeziehungen verbunden sind. Zusätzlich zu den Diensten der Generalbevollmächtigten wie Buchungen von Personen und Frachten sollte die Industrie auf andere Aktivitäten aufmerksam sein, die ihrerseits, wenn sie im Auftrag einer sanktionierten Person erfolgen, möglicherweise sanktioniert werden. Zu solchen Tätigkeiten können Reservierungen und Buchungen gehören, die Beschaffung von Teilen von Flugzeugen und ihrer Ausrüstung, Wartungsverträge, Bodendienste von Fluglinien, Catering, interline transfers (d. i. die Möglichkeit, daß eine andere Fluglinie den Transport durchführt als die, bei der man gebucht hat) oder codeshare agreements (Buchungen von Flügen seitens zweier Fluglinien zugleich) sowie Auftank-Verträge.

Am 23. Juli 2019 gab das OFAC eine Anweisung heraus, um die Industrie der zivilen Luftfahrt darüber zu informieren, daß sie möglicherweise Sanktionen durch die Regierung der USA ausgesetzt werde, wenn sie sanktionierte iranische Fluglinien unterstütze, von denen viele – wie die „Mahan Air“ – in die Art verwickelt seien, wie das iranische Regime Helfers-Milizen fördere.

IMPLIKATIONEN DER SANKTIONEN

Ein Ergebnis der heute getroffenen Maßnahme besteht in Folgendem: Jegliches Vermögen oder Anrecht auf Vermögen dieser Personen, das sich in den Vereinigten Staaten bzw. in dem Besitz und der Kontrolle von Bürgern der USA befindet, muß blockiert und dem OFAC gemeldet werden. Die Regeln des OFAC verbieten jedes Geschäft durch Bürger der USA oder solche, die sich in den USA aufhalten, das mit dem Vermögen oder dem Anrecht auf Vermögen von blockierten bzw. sanktionieren Personen zu tun hat.

Ferner können Personen, die sich in Geschäften mit sanktionierten Personen betätigen, sich ihrerseits der Sanktionierung aussetzen. Außerdem könnte jedes ausländische Finanzinstitut, das wissentlich ein erhebliches Geschäft erleichtert oder Personen und Firmen finanzielle Dienste leistet, die im Zusammenhang mit der Art stehen, wie der Iran den internationalen Terrorismus fördert, sanktioniert werden; ferner kann auch jeder iranische Bürger, dessen Namen sich auf der Liste besonders sanktionierter und blockierter Personen befindet, den Sanktionen des „U.S. correspondent account“ (‚Korrespondenzkontos‘) oder des „payable-through account“ (‚Durchleitungskontos‘) unterworfen werden.