Der Schleierzwang verstößt gegen mehrere grundlegende Menschenrechte. Er diskriminiert Frauen und Mädchen und verletzt die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf Privatsphäre von Frauen und Mädchen.
Aus Protest gegen den Schleierzwang im Iran boykottiert die indische Schachgroßmeisterin Soumya Swaminathan (Bild) ein Turnier im Iran. Der Zwang, bei der Asienmeisterschaft in der westiranischen Stadt Hamedan ein Kopftuch zu tragen, verstoße gegen ihre grundlegenden Menschenrechte, darunter ihr Recht auf Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, schrieb die 29-jährige Schachspielerin auf ihrer Facebook-Seite. Der einzige Weg, diese Rechte zu wahren, sei unter den derzeitigen Umständen, nicht in den Iran zu fahren. Sie bedauere, bei diesem Turnier nicht Teil der indischen Nationalmannschaft sein zu können, aber in dieser Sache könne und wolle sie keine Kompromisse eingehen.
Iranische Frauenrechtlerinnen begrüßten den Protest der indischen Schachgroßmeisterin als Zeichen der Solidarität mit ihrem eigenen Einsatz für Frauenrechte. Im Iran nehmen die Proteste von Frauen gegen den Schleierzwang zu. Seit Anfang 2018 zeigen immer mehr Frauen ihre Auflehnung öffentlich, indem sie ihr Kopftuch abnehmen und als Protestfahne schwenken. Auch Männer solidarisieren sich mit diesen Protesten.
Wenn Frauen im Iran ihre Haare in der Öffentlichkeit nicht bedecken, riskieren sie hohe Strafen. Die islamistischen Gesetze des Regimes schreiben vor, dass alle Frauen und Mädchen ab neun Jahren in der Öffentlichkeit ein Kopftuch sowie lange, weite Kleidung tragen müssen, um Haare und Körperkonturen zu verbergen.
Der Schleierzwang verstößt gegen mehrere grundlegende Menschenrechte. Er diskriminiert Frauen und Mädchen und verletzt die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf Privatsphäre von Frauen und Mädchen.
Die gewaltsame Durchsetzung des Schleierzwangs, wie sie unter dem Teheraner Regime praktiziert wird, stellt eine Form von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe dar, die nach dem Völkerrecht grundsätzlich verboten ist.