ran: UNO verurteilt das neue Gesetz zum Kopftuchzwang als repressiv und erniedrigend

Das Hohe Menschenrechtskommissariat der UNO hat das neue Gesetz des Teheraner Regimes zum Kopftuchzwang scharf verurteilt. Nach diesem Gesetz, das kurz vor der endgültigen Verabschiedung steht, müssen Frauen im Iran mit noch härteren Strafen rechnen, wenn sie in der Öffentlichkeit nicht das Haar bedeckt halten oder die vom Regime aufgezwungenen Kleidungsvorschriften verletzen. Es drohen neben langjährigen Haftstrafen auch Auspeitschungen und hohe Geldstrafen.

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Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk (Bild) bezeichnete das Gesetz am 22. September als „repressiv und erniedrigend“. Dieses „drakonische Gesetz“ verstoße in eklatanter Weise gegen internationales Recht und müsse gestoppt werden. Das iranische Regime müsse alle Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beseitigen und alle damit verbundenen Gesetze und Praktiken aufheben.

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Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden im Iran künftig drakonische Strafen bei Verstößen gegen den Kopftuchzwang gelten. Bei mehrfachen Verstößen können bis zu 15 Jahre Haft und Geldstrafen in Höhe von mehr als 5000 Euro verhängt werden. Ausländerinnen könnten des Landes verwiesen werden. Besonders hart sollen Prominente, wie zum Beispiel Filmschaffende, bei Verstößen bestraft werden. Hier sieht der Entwurf Berufsverbote von bis zu 15 Jahren vor. Die Justiz soll zudem ein Zehntel des Vermögens beschlagnahmen können.

Außerdem wird die Online-Veröffentlichung von Fotos von Frauen ohne Kopftuch unter Strafe gestellt. Dabei drohen Geldbußen und sogar Haftstrafen. Das Gesetzespaket sieht auch Umerziehungskurse und Ausreisesperren als Strafen vor. Außerdem droht die Justiz, Einkaufspassagen, Restaurants oder Museen bei Verstößen zu schließen.

Gewaltsam durchgesetzter Schleierzwang verletzt die Würde von Frauen und Mädchen

Das frauenfeindliche Gesetz ist ein weiteres Unterdrückungsinstrument des Regimes gegen Frauen, die sich dem Schleierzwang nicht beugen. Seit der Machtübernahme des fundamentalistischen Regimes ist im Iran gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Frauen und Mädchen ab neun Jahren in der Öffentlichkeit ein Kopftuch sowie lange, weite Kleidung tragen müssen, um Haare und Körperkonturen zu verbergen.

Nach dem Völkerrecht verstößt der Schleierzwang gegen grundlegende Menschenrechte, u.a. gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie auf Privatsphäre von Frauen und Mädchen.

Unter dem Teheraner Regime wird der Zwang zur Bedeckung des Haares von Frauen und Mädchen auf gewaltsame und demütigende Weise mit Festnahmen und Bestrafungen durchgesetzt. Dies verletzt die Würde von Frauen und Mädchen und stellt eine grausame und erniedrigende Behandlung dar, die nach dem Völkerrecht grundsätzlich verboten ist und der Folter gleichkommt.