UN-Experten: Im Iran drohen weitere Hinrichtungen von Minderjährigen

In iranischen Gefängnissen werden mindestens 90 Gefangene festgehalten, die als Minderjährige festgenommen und dann zum Tode verurteilt wurden. Diese jungen Gefangenen sind in akuter Hinrichtungsgefahr.

Hingerichtete-280

Am 25. April wurden in einem iranischen Gefängnis die beiden 17-jährigen Gefangenen Mehdi Sohrabifar und Amin Sedaghat (Bild) hingerichtet. Vor der Hinrichtung wurden sie ausgepeitscht. Einer der Hingerichteten war Berichten zufolge geistig behindert.

Die beiden Minderjährigen waren im Alter von 15 Jahren festgenommen und mit Folterungen zu falschen Geständnissen gezwungen worden. Weder ihre Anwälte noch ihre Eltern wurden vorab über die Hinrichtung informiert.

Die Hinrichtung, die eine schwere Völkerrechtsverletzung darstellt, wurde international scharf verurteilt. Das Teheraner Regime setzt sich jedoch weiter über die weltweit gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg, die die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige ausnahmslos und strikt verbietet.

Auch die Auspeitschung ist eine grausame, unmenschliche und entwürdigende Strafe, die nach dem Völkerrecht verboten ist. Das Regime im Iran beharrt weiter auf der Anwendung solcher Strafen und verletzt damit das absolute internationale Verbot der Folter und anderer Misshandlungen.

Am 9. Mai haben sechs Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen darauf aufmerksam gemacht, dass in iranischen Gefängnissen mindestens 90 Gefangene festgehalten werden, die als Minderjährige festgenommen und dann zum Tode verurteilt wurden. Diese jungen Gefangenen seien in akuter Hinrichtungsgefahr.

UN-Experten-400

Bei den UN-Experten (im Bild v.l.n.r.) handelt es sich um:

  • Javaid Rehman (Pakistan), Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran
  • Agnes Callamard (Frankreich), Sonderberichterstatterin zu außergerichtlichen, standrechtlichen oder willkürlichen Hinrichtungen
  • Nils Melzer (Schweiz), Sonderberichterstatter über Folter
  • Renate Winter (Österreich), Vorsitzende des UN-Komitees für die Rechte des Kindes
  • Catalina Devandas-Aguilar (Costa Rica), Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Dainius Puras (Litauen), Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit

Die UN-Experten forderten das iranische Regime auf, die Hinrichtung von Gefangenen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, unverzüglich zu stoppen. Alle gegen Minderjährige gefällten Todesurteile müssten entsprechend dem internationalen Jugendstrafrecht umgewandelt werden.

Besonders bestürzend, so die Experten, seien Berichte, nach denen einer der hingerichteten Minderjährigen, Mehdi Sohrabifar, geistig behindert gewesen sei. Dies sei von der Regime-Justiz, die das Todesurteil gefällt hat, ignoriert worden.

Die Europäische Union hatte die Hinrichtungen der Minderjährigen im Iran bereits am 3. Mai verurteilt und betont, dass die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige den internationalen Verpflichtungen das Iran nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte widerspreche. Die EU werde sich weiter für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzen.