UNO-Menschenrechtsrat verlängert Mandat zur internationalen Überwachung der Menschenrechtslage im Iran

Die Verlängerung des Mandats des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran ist ein deutliches Signal an das Teheraner Regime, dass die Weltgemeinschaft sich nicht mit Versprechungen zufrieden gibt, sondern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran erwartet.

Am 22. März hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf eine Resolution verabschiedet, mit der das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran um ein weiteres Jahr verlängert wird. Damit gilt der Iran weiter als Land, wo die Menschenrechtslage besonders verheerend ist und ständiger internationaler Überwachung bedarf.

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Seit Juli 2018 hat Prof. Javaid Rehman (Bild) das Amt des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran inne. Rehman ist Professor für internationale Menschenrechte und islamisches Recht an einer Londoner Universität. Er hat den Auftrag, die Menschenrechtslage im Iran zu untersuchen und zu dokumentieren und dem UN-Menschenrechtsrat und der UN-Vollversammlung Halbjahresberichte darüber vorzulegen.

Menschenrechtsorganisationen auf der ganzen Welt hatten sich angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen im Iran für die Verlängerung des Mandats eingesetzt. Zu den Ländern, die sich bei der UNO dafür ausgesprochen haben, gehören auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

UN-Sonderberichterstatter gibt es nur für Länder, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Die Verlängerung des Mandats ist ein deutliches Signal an das Teheraner Regime, dass die Weltgemeinschaft sich nicht mit Versprechungen zufrieden gibt, sondern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran erwartet.

Damit nimmt der internationale Druck auf die Machthaber in Teheran in Menschenrechtsfragen zu. Es ist eine wirksame Hilfe für die Bevölkerung im Iran, dass die Weltgemeinschaft die Lage in dem Land genau beobachtet.

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Javaid Rehman hat dem UN-Menschenrechtsrat in Genf am 11. März seinen Halbjahresbericht vorgelegt, der anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran dokumentiert.

In einer Pressekonferenz betonte der Sonderberichterstatter seine Besorgnis über die anhaltende Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige im Iran. Mindestens sechs jugendliche Straftäter seien dort im Jahre 2018 hingerichtet worden, und mindestens 85 weiteren Gefangenen, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, stehe die Hinrichtung bevor.

Der UN-Sonderberichterstatter forderte das iranische Regime auf, die Verhängung der Todesstrafe gegen Kinder zu beenden und einen umfassenden Prozess der Umwandlung von Todesurteilen gegen Kinder zu beginnen, wie es den internationalen Rechtsnormen bei Jugendstrafverfahren entspricht.

Die islamistischen Gesetze des Teheraner Regimes erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden. Damit setzt sich das Regime über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.

Der UN-Sonderberichterstatter wies in der Pressekonferenz auch auf die Bürgerproteste für soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte hin, die seit Anfang 2018 im ganzen Iran stattfinden. Er forderte das Teheraner Regime auf, die Rechte der Bürger auf Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit zu achten und alle Gefangenen freizulassen, die in Haft sind, weil sie ihr Recht auf friedlichen Protest wahrgenommen haben. Die zunehmende Einschüchterung, Verfolgung und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten und Gewerkschaftern im Iran sei besorgniserregend.