UNO-Resolution fordert Ende der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran

Internationaler Erfolg: Die Weltgemeinschaft stellt sich gegen die Versuche des Teheraner Regimes, seine systematischen Menschenrechtsverletzungen zu vertuschen oder zu rechtfertigen. Die Aufmerksamkeit und der Einsatz für die Menschenrechte im Iran werden auf internationaler Ebene verstärkt.

Am 15. November hat der Menschenrechtsausschuss der UNO-Vollversammlung in New York eine neue Resolution beschlossen, in der die Menschenrechtsverletzungen des iranischen Regimes nachdrücklich verurteilt werden. Mehrere Länder hatten sich gemeinsam für die Resolution eingesetzt, darunter auch Deutschland, Frankreich. Großbritannien und die USA. Die Resolution fordert das Regime im Iran unmissverständlich auf, die Menschenrechtsverstöße zu stoppen und seine diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Mit dieser Resolution hat sich die internationale Staatengemeinschaft gegen die Versuche des Teheraner Regimes gestellt, seine systematischen Menschenrechtsverletzungen zu vertuschen oder zu rechtfertigen. Menschenrechtsgruppen werten die Resolution als Erfolg, da sie beinhaltet, dass die Vereinten Nationen die Menschenrechtslage im Iran weiter intensiv überwachen werden. Die Aufmerksamkeit und der Einsatz für die Menschenrechte im Iran werden dadurch auf internationaler Ebene verstärkt.

Die Resolution fordert, dass die bisher herrschende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran enden müsse. Menschenrechtler fordern seit langem, dass die Funktionäre des Teheraner Regimes, die für schwere Menschenrechtsverstöße und Massenhinrichtungen verantwortlich sind, auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die massenweisen, systematischen Tötungen und Hinrichtungen, denen in den letzten Jahrzehnten tausende Regimegegner im Iran zum Opfer gefallen sind, sind Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Diese Straftaten verjähren nicht. Das Weltrechtsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um die Täter der Völkerrechtsverbrechen im Iran zu bestrafen. Die Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen können nur gestoppt werden, wenn die Weltgemeinschaft entschlossen und wirksam gegen die herrschende Straflosigkeit vorgeht.

Alarmierende Zunahme der Todesurteile und Hinrichtungen

Die am 15. November beschlossene Resolution verurteilt die alarmierende Zunahme der Todesurteile und Hinrichtungen im Iran, wo Todesurteile auch auf der Grundlage von durch Folter erzwungenen Geständnissen gefällt werden. Mit seiner Hinrichtungspraxis verletze das Regime seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen.

Weiterhin wird das Regime aufgefordert, die Hinrichtung von Minderjährigen zu stoppen. Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten ausnahmslos und strikt die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren.

 

Bereits Anfang November hatte der UNO-Generalsekretär António Guterres sich alarmiert über die Zunahme der Hinrichtungen im Iran geäußert. Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres seien mindestens 419 hingerichtet worden, hieß es in einem Bericht von António Guterres zur Menschenrechtssituation im Iran. Das entspreche einer Steigerung um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Sieben Männer, so der Bericht des UNO-Generalsekretärs, seien im Zusammenhang mit den Massenprotesten vom Herbst 2022 hingerichtet worden. Die Gerichtsverfahren gegen die Hingerichteten hätten durchweg nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen fairen Prozess gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen entsprochen.

António Guterres forderte das Teheraner Regime in seinem Bericht auf, die Hinrichtungen zu stoppen, die Todesstrafe abzuschaffen und alle willkürlich Verhafteten freizulassen, „einschließlich der Frauen und Mädchen, Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Journalistinnen, weil sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung rechtmäßig wahrgenommen haben“.