NEIN zur Todesstrafe! Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe, der alljährlich am 10. Oktober begangen wird, haben Menschenrechtler und Exiliraner die internationale Gemeinschaft aufgerufen, sich wirksam für den Stopp der Hinrichtungen und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einzusetzen.
Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe. Sie verstößt gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde. Während weltweit immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen, setzt die Teheraner Diktatur ihre grausame Hinrichtungspraxis fort. Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe haben Menschenrechtler und Exiliraner in Berlin und anderen europäischen Städten mit Mahnwachen und Kundgebungen gegen die Hinrichtungen im Iran protestiert.
Hinrichtungen als Instrument zur Unterdrückung der Bevölkerung
Im Iran sind Hinrichtungen ein Mittel des Regimeterrors zur Unterdrückung der Bevölkerung. Um weitere Bürgerproteste gegen die Diktatur zu verhindern und Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten, lässt das Regime immer mehr Hinrichtungen in den Gefängnissen vollstrecken.
Die Regime-Justiz, die den Machthabern als Unterdrückungsinstrument dient, fällt täglich neue Todesurteile. Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Im Iran werden viele Menschen für Handlungen hingerichtet, die nach internationalem Recht überhaupt keine Straftat darstellen und auf gar keinen Fall die Todesstrafe nach sich ziehen dürfen. Oft basieren Todesurteile auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst wurden. Tausenden Gefangenen im Iran droht die Hinrichtung, darunter auch politischen Häftlingen.
Am Welttag gegen die Todesstrafe wurde auch an die drei politischen Gefagenen Saleh Mirhashemi, Saeed Yaghoubi und Majid Kazemi erinnert, die am 19. Mai 2023 im Gefängnis der zentraliranischen Stadt Isfahan wegen ihrer Teilnahme an der Protestbewegung gegen das Regime hingerichtet wurden. Sie waren von der Regime-Justiz nach fadenscheinigen und konstruierten Anklagen zum Tode verurteilt worden. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, äußerte sich damals bestürzt über die Hinrichungen: „Erneut hat das Regime in Iran drei Protestierenden das Leben genommen. Erneut hat es Menschen hingerichtet, die für Freiheit eingestanden haben. Ich finde für die Entgrenzung der Gewalt und die massenhaften Hinrichtungen kaum noch Worte“, schrieb sie auf Twitter.
Teheraner Regime verantwortlich für die meisten Hinrichtungen von Frauen und Minderjährigen
Gemessen an seiner Bevölkerungszahl ist der Iran weltweit der Staat mit den meisten vollstreckten Todesurteilen. Seit Anfang 2023 wurden im Iran mehr als 500 Hinrichtungen registriert. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Hinrichtungen von Frauen nehmen zu. In keinem anderen Land wurden in den letzten Jahren so viele Frauen hingerichtet wie im Iran.
Das Teheraner Regime lässt auch Minderjährige hinrichten, obwohl das Völkerrecht dies strikt verbietet. Die Gesetze des Regimes erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden. Damit setzen sich die Machthaber im Iran über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige. Dennoch ist der Iran das Land mit den meisten hingerichteten Minderjährigen weltweit.
Internationale Kampagne: Teheraner Regime wegen Völkerrechtsverbrechen zur Verantwortung ziehen!
Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe erinnerten Menschenrechtler und Exiliraner an die Massenhinrichtungen des Jahres 1988, denen im Iran tausende politische Gefangene zum Opfer fielen. Sie forderten, dass die Täter dieses Massakers, zu denen viele aktuelle Funktionäre der Diktatur im Iran gehören, auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt werden.
Bei den Massenhinrichtungen von 1988 handelt es sich um ein organisiertes staatliches Massaker, das im Sommer und Herbst jenes Jahres auf Befehl des damaligen Regime-Führers Khomeini an politischen Gefangenen im ganzen Iran verübt wurde. Schätzungen zufolge fielen diesem Massaker bis zu 30000 Gefangene zum Opfer. Sie wurden gezielt ermordet, um jeden Widerstand gegen die Diktatur zu ersticken. Die Hingerichteten wurden von ihren Henkern in namenlosen Massengräbern verscharrt. Familienangehörige wurden eingeschüchtert und bedroht, damit keine Informationen über das Massaker an die Außenwelt gelangen.
Weltrechtsprinzip: Straflosigkeit der Täter von Völkerrechtsverbrechen beenden!
Die massenweisen, systematischen Tötungen von politischen Gefangenen im Iran, besonders das Massaker des Jahres 1988, sind Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips können Völkerrechtsverbrechen auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden. Das Weltrechtsprinzip gilt bei Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese Straftaten verjähren nicht. Das Weltrechtsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um die Täter der Völkerrechtsverbrechen im Iran zu bestrafen.
Menschenrechtler rufen die Weltgemeinschaft immer wieder auf, die Täter der Massenhinrichtungen von 1988, darunter auch den aktuellen Regime-Präsidenten Raisi, auf internationaler Ebene strafrechtlich zu verfolgen. Die Täter sollten auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips von nationalen Gerichten oder vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für ihre Völkerrechtsverbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Die bisherige Straflosigkeit müsse ein Ende haben.
Die Weltgemeinschaft müsse den Druck auf das Regime im Iran erheblich verstärken, um weitere Hinrichtungen zu verhindern. Die Revolutionsgarde, das wichtigste Unterdrückungsorgan des Regimes, müsse von der EU als Terror-Organisation eingestuft werden, um sie von ihren internationalen Finanzquellen abzuschneiden. Alle Verhandlungen und diplomatischen Beziehungen zum Teheraner Regime, so die Forderungen, sollten ausgesetzt werden, bis die Todesurteile und Hinrichtungen gestoppt seien.