Angehörige der religiösen Minderheit der Bahai sind im Iran Opfer staatlicher Hetze, Diskriminierung und Verfolgung. Allein wegen ihres Glaubens werden sie mit der pauschalen Beschuldigung „Gefährdung der Staatssicherheit“ verhaftet, angeklagt und zu langen Haftstrafen verurteilt.
Das Teheraner Regime setzt sich weiter über die internationalen Menschenrechtskonventionen hinweg und verschärft die Verfolgung der Religionsgemeinschaft der Bahai weiter. Die Bahai sind die größte nichtmuslimische religiöse Minderheit im Iran. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet die Meinungs-, Rede- und Religionsfreiheit als grundlegende Rechte, auf die jeder Mensch einen Anspruch hat. Im Iran jedoch sind religiöse Minderheiten schwersten Verletzungen ihrer Menschenrechte ausgesetzt. Das fundamentalistische Regime hat es darauf angelegt, alle Einflüsse, die seine Machtposition in Frage stellen könnten, zu unterdrücken.
Zunehmend gehen Berichte aus dem Iran ein, nach denen Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Bahai allein wegen ihres Glaubens mit der pauschalen Beschuldigung „Gefährdung der Staatssicherheit“ verhaftet, angeklagt und zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Bahai sind im Iran Opfer staatlicher Hetze, Diskriminierung und Verfolgung. Abiturienten mit Bahai-Glauben werden nicht zum Universitätsstudium zugelassen.
Während der Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag ihres Religionsstifters im Oktober wurde die Bahai-Gemeinde im Iran zur Zielscheibe staatlicher Repression. Zwischen dem 18. und 21. Oktober wurden mindestens 19 Bahai in Kermanshah, Teheran und Birjand verhaftet und die Häuser von 25 Bahai durchsucht. 26 Geschäfte, die Bahai gehören, wurden von der Regimepolizei versiegelt, da die Inhaber am 21. Oktober einen Bahai-Feiertag wahrnahmen. Diese Geschäftsschließungen erfolgten in den Städten Schiras, Marvdasht, Gorgan und Gonbad.
Berichten von iranischen Menschenrechtlern zufolge wurden am 12. Oktober in Teheran fünf Bahai von einem Revolutionsgericht zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt. Dabei handelt es sich um Helia Moshtagh, Yavar Haghighat Mahlabani, Navid Aghdasi, Nava Monjazeb Ghamsari, and Negar Bagheri-Tari. Die fünf Bahai waren am 15. November 2015 zusammen mit mindestens 10 anderen Angehörigen der Religionsgemeinschaft festgenommen worden, als Regimepolizisten Razzien in Wohnungen und Geschäften der Bahai in den Städten Teheran, Isfahan und Mashhad durchführten. Sie wurden danach auf Kaution freigelassen. Wenn ihre Berufung gegen die Haftstrafen abgelehnt wird, werden sie inhaftiert.
Am 11. Oktober wurde Hana Kouchakbaghi (Bild) in das Amir-Abad-Gefängnis der nordiranischen Stadt Gorgan gebracht, um dort ihre Haftstrafe von 21 Monaten zu verbüßen. Sie gehört zu den 24 Bahai, die im Jahre 2015 in der nordiranischen Provinz Golestan allein wegen ihrer aktiven Mitarbeit in der Bahai-Gemeinde zu Haftstrafen verurteilt wurden. Mindestens 11 der verurteilten Frauen und Männer sind zurzeit in Haft.
Im September wurden im Iran über 100 Fälle von jungen Frauen und Männern aus der Bahai-Gemeinschaft bekannt, die, obwohl sie die Aufnahmeprüfungen bestanden hatten, wegen ihres Glaubens nicht zum Universitätsstudium zugelassen wurden. Ihnen wurde von der staatlichen Zulassungsbehörde gesagt, sie würden nur zugelassen werden, wenn sie sich von ihrem Glauben abwenden.
Mitte September wurde die Geschäftsführerin des informellen Führungsgremiums der iranischen Bahai, Mahvash Sabet (Bild), nach neuneinhalb Jahren willkürlicher Haft freigelassen. Die 64-jährige Lehrerin und Lyrikerin war zusammen mit sechs anderen Bahai-Führungsmitgliedern, die weiter in Haft sind, zu jeweils 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach ihrer Freilassung äußerte Mahvash Sabet sich öffentlich über die unrechtmäßige Haft und rief zur Freilassung aller Bahai auf. Sie bedankte sich bei allen, die sich für ihre Freilassung eingesetzt haben. Mahvash Sabet wurde im Oktober mit dem diesjährigem Pinter-Preis der englischen PEN-Vereinigung ausgezeichnet.
Im Mai 2017 hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, die iranische Justiz aufgefordert, Mahvash Sabet und alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten unverzüglich freizulassen. Sie erklärte: „Die Verfolgung der Baha’i und anderer religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens muss ein Ende haben. Iran missachtet damit das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung sich Iran mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.“