Die internationale Kampagne für Menschenrechte im Iran hat einen wichtigen Erfolg erzielt: Der UNO-Menschenrechtsrat hat die Untersuchungskommission und die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran mit der Fortsetzung ihrer Arbeit beauftragt. Damit wurden weitere Ermittlungen ermöglicht, um gerichtsfeste Beweise für Völkerrechtsverstöße des Teheraner Regimes zusammenzutragen und die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen vorzubereiten.
Am 3. April hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf mit einer Resolution die Mandate der Internationalen Untersuchungskommission (Fact Finding Mission) und der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran um ein weiteres Jahr verlängert. Dieser Beschluss ist ein deutliches Signal an das Teheraner Regime, dass die Weltgemeinschaft das Ende der Menschenrechtsverletzungen im Iran fordert und die internationale strafrechtliche Verfolgung der Regime-Funktionäre vorbereitet, die für Völkerrechtsverstöße verantwortlich sind. Damit nimmt der internationale Druck auf die Machthaber in Teheran in Menschenrechtsfragen zu.
Auch die deutsche Bundesregierung hatte sich im UNO-Menschenrechtsrat für diesen Beschluss ausgesprochen. Dazu erklärte das Auswärtige Amt am 07.04.2025:
Anlässlich der Verlängerung des Mandats der Fact Finding Mission zur Menschenrechtslage in Iran durch den UN-Menschenrechtsrat erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amt am 07.04.2025:
«Erneut zeigt der UN-Menschenrechtsrat, dass die internationale Gemeinschaft schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran nicht aus dem Blick verliert.
Eine große Mehrheit der Mitgliedsstaaten verlängerte das Mandat der vor zweieinhalb Jahren geschaffenen Fact Finding Mission und bekräftigt: die Arbeit des Beweis- und Dokumentationsmechanismus wird weitergehen.
Die Fact Finding Mission stellte fest, dass das iranische Regime für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich ist. Dazu wurden zahlreiche Zeug*innen vernommen, Dokumente ausgewertet und gerichtsfeste Beweise zusammengetragen. Deutschland hat dazu eng mit der Mission zusammengearbeitet.
Der aktuelle Bericht der Fact Finding Mission bestätigt, dass willkürliche Verhaftungen, Folter und sexualisierte Gewalt gegen Andersdenkende in Iran weiterhin an der Tagesordnung sind. Die Todesstrafe wird willkürlich verhängt und auch als Mittel der politischen Repression genutzt. Die Zahl der Hinrichtungen ist so hoch wie nie zuvor. Frauen und Kinder aber auch ethnische und religiöse Minderheiten und andere marginalisierte Gruppen sind systematischer Diskriminierung ausgesetzt.
Genau deshalb empfahl die Fact Finding Mission einen Follow-Up Mechanismus, um die strukturelle und systematische Begehung von Menschenrechtsverletzungen in der Breite aufzuarbeiten. Dies unterstützte eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschland. Denn klar ist, dass wir auch zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Jina Mahsa Amini und der darauffolgenden „Frau, Leben, Freiheit“- Bewegung in Iran die prekäre Menschenrechtslage nicht akzeptieren können.»
Hintergrund:
Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24.11.2022 die Einrichtung einer Kommission (Fact Finding Mission) zur Untersuchung der Gewalt gegen Protestierende im Iran beschlossen. Die Kommission hat die Aufgabe, gerichtsfeste Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstöße des Regimes im Iran zusammenzutragen – als Vorbereitung für die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Deutschland hatte sich federführend für diesen Beschluss eingesetzt.
Die Untersuchungskommission wird von drei international hoch angesehenen Juristinnen geleitet. Sara Hossain aus Bangladesch, Shaheen Sardar Ali aus Pakistan und Viviana Krsticevic aus Argentinien sind qualifizierte Expertinnen für Menschenrechte, Völkerrecht und entsprechende Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen.