Das islamistische Regime im Iran setzt seine grausame Hinrichtungspraxis fort und stellt sich dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe massiv entgegen. Hinrichtungen sind ein Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung.
Berichten von Menschenrechtsgruppen zufolge wurden im August im Iran mindestens 41 Menschen hingerichtet, darunter eine Frau. Die am 25. August im Gefängnis der nordostiranischen Stadt Mashhad erhängte Gefangene war die 94. Frau, die in der Amtszeit es Regime-Präsidenten Rohani hingerichtet wurde.
Allein am 29. August fand im Rajai-Shahr-Gefängnis in der Stadt Karaj nahe Teheran eine Massenhinrichtung von 8 Häftlingen statt. Mindestens zwei öffentliche Hinrichtungen wurden im August gemeldet: am 26. August in der nordiranischen Stadt Babol und am 28. August in der südiranischen Stadt Kazerun.
Im Juli waren nach Angaben von Menschenrechtlern 39 Menschen hingerichtet worden, darunter vier Frauen. In den letzten sechs Jahren wurden im Iran mindestens 3800 Hinrichtungen registriert. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gab es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran.
Hinrichtungen als Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung
Das islamistische Regime im Iran setzt seine grausame Hinrichtungspraxis fort und stellt sich dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe massiv entgegen. Die Unrechtsjustiz im Iran, die als Unterdrückungsinstrument agiert, fällt täglich neue Todesurteile.
Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Im Iran werden viele Menschen für Handlungen hingerichtet, die nach internationalem Recht überhaupt keine Straftat darstellen und auf gar keinen Fall die Todesstrafe nach sich ziehen dürfen. Oft basieren Todesurteile auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst werden.
Nach Aussagen von UN-Experten kommt die Hinrichtungspraxis des Teheraner Regimes willkürlichen und damit gesetzwidrigen Tötungen gleich. Immer wieder finden Exekutionen auf öffentlichen Plätzen statt, ein Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung.
Auch Minderjährigen droht die Hinrichtung
Tausenden Gefangenen im Iran droht die Hinrichtung, darunter auch Minderjährigen. Das Teheraner Regime hält nach wie vor an den islamistischen Gesetzen fest, die erlauben, dass selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode verurteilt werden. Damit setzen sich die Machthaber im Iran über die international gültige Menschenrechtsgesetzgebung hinweg. Diese verbietet ausnahmslos und strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide vom Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die bei Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt waren. Im Jahre 2018 haben Menschenrechtler im Iran jedoch mindestens sechs Hinrichtungen von Gefangenen dokumentiert, die als Minderjährige zum Tode verurteilt worden waren.
Am 25. April 2019 wurden im Iran zwei 17-jährige Gefangene hingerichtet. Die geheime Hinrichtung wurde im Adelabad-Gefängnis in der südiranischen Stadt Shiraz vollstreckt. Nach Angaben von Familienangehörigen wiesen die Leichen blutige Striemen auf, die darauf hindeuten, dass die beiden Minderjährigen vor ihrer Hinrichtung ausgepeitscht wurden.
Nein zur Todesstrafe! Ja zum Leben! Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler protestieren in Teheran am Grab der Iranerin Reyhaneh Jabbari gegen die Hinrichtungen im Iran. Sie war im Alter vom 26 Jahren unschuldig zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.
Todesstrafen-Gegner werden vom Teheraner Regime verfolgt und mit langjähriger Haft bestraft. Trotzdem engagieren sich auch im Iran immer mehr Menschen in der wachsenden Bewegung gegen die Todesstrafe.