UN-Experten verurteilen die Todesurteile gegen Minderjährige im Iran als willkürlich und ungesetzlich: „Wir sind bestürzt über die beispiellose Zunahme von Hinrichtungen von jugendlichen Straftätern im Iran. Das seelische Leid, das Jugendlichen zugefügt wird, die man über Jahre hinweg in Gefängnissen unter der Todesstrafe leiden lässt, ist erschreckend und kommt einer Folter gleich.“
Berichten von iranischen Menschenrechtsaktivisten zufolge fand am 3. Mai erneut eine Massenhinrichtung im Rajai-Shahr-Gefängnis der Stadt Karaj unweit von Teheran statt. Acht Gefangene, darunter zwei Frauen, wurden an diesem Tag hingerichtet. Damit stieg die Zahl der seit Anfang 2017 bekannt gewordenen Hinrichtungen im Iran auf über 200.
Derzeit sind im Iran auch Gefangene, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden, in akuter Hinrichtungsgefahr. Drei UN-Menschenrechtsexperten haben das Teheraner Regime zum sofortigen Stopp der Hinrichtungen aufgefordert. Das iranische Regime müsse seine Verpflichtungen aus der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung einhalten und die Vollstreckung von Todesurteilen stoppen, die gegen Personen verhängt wurden, welche zum Tatzeitpunkt noch Kinder waren, so erklärten die UN-Experten in Genf.
Bei den Experten handelt es sich um Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage im Iran, Agnes Callamard, Sonderberichterstatterin zu außergerichtlichen, standrechtlichen oder willkürlichen Hinrichtungen, und Benyam Dawit Mezmur, Vorsitzender des UN-Komitees für die Rechte des Kindes.
„Wir sind bestürzt über die beispiellose Zunahme von Hinrichtungen von jugendlichen Straftätern im Iran”, erklärten die Experten. „Das seelische Leid, das Jugendlichen zugefügt wird, die man über Jahre hinweg in Gefängnissen unter der Todesstrafe leiden lässt, ist erschreckend und kommt einer Folter und Misshandlung gleich. Diese Hinrichtungen müssen sofort gestoppt und die Todesurteile aufgehoben werden. Wir fordern den Iran auf, unverzüglich alle Todesurteile umzuwandeln, die gegen Kinder verhängt wurden.“
Einer der in Hinrichtungsgefahr befindlichen Gefangenen, Mehdi Bohlouli, war 17 Jahre alt, als er von einem Teheraner Gericht im Jahr 2001 zum Tod verurteilt wurde. Seine Hinrichtung war für den 19. April angesetzt, rund 15 Jahre nach seiner Verurteilung, wurde aber nur wenige Stunden vor dem angesetzten Termin verschoben. Es ist unklar, ob oder wann das Urteil vollstreckt wird.
Ein anderer Gefangener, Peyman Barandah, war 15 Jahre alt, als er im Jahre 2012 zum Tode verurteilt wurde. Seine Hinrichtung ist auf den 10. Mai angesetzt. In seinem Fall gibt es keine Hinweise auf eine mögliche Verschiebung.
„Mit diesen beiden Fällen steigt die Gesamtzahl der uns bekannten jugendlichen Straftäter, deren Hinrichtung seit Januar im Iran angesetzt wurde, auf sechs. Zwei dieser Hinrichtungen wurden mittlerweile vollstreckt”, berichteten die UN-Experten und drückten ihre Sorge aus, dass diese Fälle möglicherweise nur die Spitze eines Eisberges darstellten: „Wenn man berücksichtigt, dass sich Anfang April mindestens 90 junge Gefangene in iranischen Todeszellen befanden, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren, so wird die tatsächliche Zahl derjenigen, die hingerichtet wurden oder denen die Hinrichtung droht, noch sehr viel höher sein.”
Im Jahre 2013 novellierte der Iran sein Islamisches Strafgesetzbuch und eröffnete die Möglichkeit, dass in Fällen, in denen jugendliche Straftäter zum Tode verurteilt wurden, Revisionsprozesse stattfinden. Danach wurde im Jahre 2016 von Vertretern des iranischen Regimes gegenüber dem UN-Komitee für die Rechte des Kindes versichert, dass man diese Änderung systematisch auf alle Fälle von Jugendlichen anwenden werde, die sich gegenwärtig im Todestrakt befinden.
„Diese Versprechen sind nicht erfüllt worden: Einige der jungen Männer, die hingerichtet wurden, wussten nicht einmal, dass sie die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens hatten. Die Anträge für solche Verfahren, die von Mehdi Bohlouli und Peyman Barandah gestellt wurden, wurden vom Obersten Gerichtshof einfach abgelehnt”, erklärten die UN-Experten. In zahlreichen anderen Fällen, wie in denen von Hamid Ahmadi und Sajad Sanjari, hätten die Gerichte die jugendlichen Straftäter in den Wiederaufnahmeverfahren erneut zum Tode verurteilt.
„Der beispiellose Anstieg der Zahl der Todesurteile im Iran bei Straftaten, die von Minderjährigen verübt wurden, beweist klar, dass die Gesetzesänderung von 2013 nicht dazu geführt hat, dass die Hinrichtungen von zum Tode verurteilten Minderjährigen gestoppt werden”, betonten die Experten. Der Grund hierfür sei in den Gesetzesänderungen selbst zu finden. Denn den Richtern ist es erlaubt, im Wiederaufnahmeverfahren erneut die Todesstrafe zu verhängen, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass der Minderjährige reif oder verständig genug war, um sein Verbrechen zu begreifen.
Die Experten wiesen darauf hin, dass der Iran sich mit der Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der UN-Konvention für die Rechte des Kindes verpflichtet hat, das Recht der Kinder auf Leben zu schützen und zu respektieren und die Todesstrafe in den Fällen zu verbieten, in denen die Straftäter noch keine 18 Jahre alt sind.
„Die Annahme, dass Mädchen ab neun Jahren oder Jungen ab 15 Jahren als reif genug angesehen werden können, um zum Tode verurteilt zu werden, verstößt gegen grundsätzliche Prinzipien des Jugendstrafrechts und gegen beide Verträge”, betonten die Experten. „Außerdem ist jedes Todesurteil, das unter Verletzung der internationalen Verpflichtungen einer Regierung ausgesprochen wird, ungesetzlich – insbesondere wenn es die Pflicht der Regierung verletzt, ein Jugendstrafrecht einzuführen, das den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht. Die Vollstreckung von solchen Todesurteilen kommt willkürlichen Hinrichtungen gleich.“