EU verhängt Strafmaßnahmen gegen Menschenrechtsverletzer im Iran, darunter gegen Richter, die für Todesurteile verantwortlich sind

Der Europäische Rat hat das iranische Regime erneut aufgefordert, die Gewalt und die Repressionen gegen seine eigene Bevölkerung einzustellen. Er forderte die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bevölkerung, einschließlich des Rechts, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden.

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In einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 24. Juli 2026 heißt es dazu u.a.:

Iran: Rat verhängt Sanktionen gegen weitere sechs Personen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen

Der Rat hat heute beschlossen, im Einklang mit der grundsätzlichen Haltung der Union restriktive Maßnahmen gegen weitere sechs Personen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind.

Insbesondere nimmt der Rat fünf Richter an iranischen regionalen Revolutionsgerichten in die Liste auf, die Gerichtsverfahren gegen religiöse Minderheiten und politische Dissidentinnen und Dissidenten, darunter die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi, auf der Grundlage vage definierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit sowie religiöser Anschuldigungen geleitet haben. In diesen Verfahren haben sie Todesurteile und lange Haftstrafen, Auspeitschungen, Geldstrafen oder zusätzliche Strafen gegen politische Dissidentinnen und Dissidenten sowie Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten verhängt, auch im Zusammenhang mit den Protesten „Frau, Leben, Freiheit“ im Jahr 2022 nach dem Tod von Mahsa Amini.

Darüber hinaus verhängt der Rat Sanktionen gegen Nima Salehi, einen iranischen Hacker und Informatikingenieur, der Gründer und eine führende Persönlichkeit der Cybergruppe „Ashiyane“ ist. Ashiyane Digital Security arbeitet eng mit der in der EU-Liste geführten Cyberpolizei (FATA) und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) zusammen. Sie ist für intensive Cyberangriffe sowohl auf Mitglieder der inländischen Oppositions- und Reformbewegung als auch auf ausländische Einrichtungen verantwortlich und somit an der der Niederschlagung der Opposition beteiligt.

Mit dem heutigen Beschluss unterliegen nun insgesamt 269 Personen und 53 Organisationen restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in Iran. Diese umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote in die EU und das Verbot, den in der Liste geführten Personen und Organisationen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zudem gilt ein Ausfuhrverbot nach Iran für Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, einschließlich Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.

Die EU unterstützt nachdrücklich das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten vollständig geachtet, geschützt und erfüllt werden. (…)

In seinen Schlussfolgerungen vom 18./19. Juni 2026 hat der Europäische Rat das iranische Regime aufgefordert, die Gewalt und die Repressionen gegen seine eigene Bevölkerung einzustellen. Er forderte die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bevölkerung, einschließlich des Rechts, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden. In diesem Zusammenhang erklärte er, dass die Europäische Union auch in Zukunft an weiteren restriktiven Maßnahmen gegen die Verantwortlichen arbeiten werde.