Nach der Verurteilung eines syrischen Beamten in Deutschland, könnte sich Fokus auf schwedischen Prozess gegen Iraner zuwenden

NWRI-

Am Donnerstag verurteilte ein deutsches Gericht den hochrangigen syrischen Geheimdienstmitarbeiter Anwar Raslan unter anderem wegen Mordes in 27 Fällen, der auf seine Handlungen als Teil des brutalen Haftsystems des syrischen Regimes zurückzuführen ist. Raslan war in zahlreiche Fälle von sexuellen Übergriffen und der Folter von mehr als 4.000 Menschen in einem Gefängnis in Damaskus verwickelt, das von der Abteilung 251 des Militärgeheimdienstes betrieben wird. Seine Verurteilung wurde auch schnell von unzähligen Überlebenden der Repression der Regierung während des Blutbades in Syrien begrüßt, wie von internationalen Menschenrechtsverteidigern, wie der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte Michelle Bachelet.

Bachelet forderte andere Staaten ausdrücklich auf, dem Beispiel Deutschlands bei der Anwendung des Prinzips der universellen Gerichtsbarkeit zu folgen, um mächtige Persönlichkeiten für Menschenrechtsverletzungen in Syrien und an anderen Orten, in denen die innerstaatliche Anwendung der Justiz unwahrscheinlich ist, zur Rechenschaft zu ziehen. „Das heutige Urteil sollte dazu dienen, alle Bemühungen voranzutreiben, das Netz der Rechenschaftspflicht zu erweitern“, sagte sie in einer Erklärung am Donnerstag. In dieser Erklärung heißt es weiter: „Diese Verurteilung hat die staatlichen Behörden aufmerksam gemacht – egal wo Sie sind oder wie alt Sie sind, wenn Sie Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, werden Sie früher oder später zur Rechenschaft gezogen im In- oder Ausland“.

Das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit erlaubt es der Justizbehörde in praktisch jedem Land, Personen auf ihrem Boden festzuhalten, die schwerer Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, selbst wenn diese Verbrechen ganz woanders stattgefunden haben. Syrische Opfer des Assad-Regimes hatten zuvor die Hoffnung geäußert, dass Raslan und andere vor dem Internationalen Strafgerichtshof vor Gericht gestellt würden, aber die universelle Gerichtsbarkeit bietet einen alternativen Weg zur Rechenschaftspflicht in Fällen, in denen eine internationale Strafverfolgung, aufgrund der Notwendigkeit einer vorherigen Resolution durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, unwahrscheinlich ist.

Da die fünf ständigen Mitglieder dieses Gremiums jeweils ein Vetorecht über vorgeschlagene Resolutionen haben, ist es von Natur aus schwierig, eine Strafverfolgung beim IStGH gegen Personen einzuleiten, die enge Verbindungen zu einem oder mehreren dieser Staaten haben. Derselbe erschwerende Faktor wurde in Bezug auf ähnliche Bemühungen zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für angeklagte Menschenrechtsverletzer in anderen Ländern, wie dem Iran, beobachtet.

Viele Kritiker des iranischen Regimes haben ausdrücklich die universelle Gerichtsbarkeit als Mittel zur Gewährleistung einer solchen Rechenschaftspflicht gefördert. Unter ihnen sind Aktivisten, die mit Irans wichtigster demokratischer Oppositionsgruppe, der Organisation der Volksmojahedin des Iran (PMOI/MEK), und ihrer übergeordneten Koalition, dem Nationalen Widerstandsrat Iran (NCRI), in Verbindung stehen. Der NWRI hat in den letzten Monaten eine Reihe von Kundgebungen und Konferenzen veranstaltet, um Gerechtigkeit für die Opfer eines Massakers an politischen Gefangenen zu fordern, das vor mehr als 30 Jahren stattfand.

Schätzungsweise 30.000 politische Gefangene, hauptsächlich MEK-Mitglieder, wurden im Sommer 1988 systematisch hingerichtet, nach der Umsetzung einer Fatwa des damaligen Obersten Führers Ruhollah Khomeini, die erklärte, dass organisierte Opposition gegen das Regime ein Fall für „Feindschaft gegen Gott“ sei und daher mit dem Tode bestraft wird. Das Massaker von 1988 ist schon immer Gegenstand des Aktivismus für den NWRI und andere Menschenrechtsverteidiger gewesen, aber es gewann letztes Jahr noch mehr an Bedeutung, als Ebrahim Raisi, eine führende Persönlichkeit in den „Todeskommissionen“, die dieses Massaker überwachten, zum neuen Präsident des iranischen Regimes ernannt wurde.

Die jüngsten Kundgebungen des NWRI haben die Vereinten Nationen ausdrücklich aufgefordert, eine förmliche Untersuchung des Massakers von 1988 einzuleiten, um die Voraussetzungen für die Strafverfolgung bekannter Täter, einschließlich des derzeitigen Präsidenten, zu schaffen. Unterdessen hat der Druck auf einzelne UN-Mitgliedsstaaten Raisi anscheinend davon abgehalten, nach Europa zu reisen, aus Angst, auf der Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit verhaftet zu werden.

Sollte dies geschehen, wäre dies erst der zweite Fall, in dem ein Beteiligter des Massakers von 1988 mit echten rechtlichen Konsequenzen konfrontiert wird. Sollte dies geschehen, während Raisi im Amt ist, wäre dies der erste Fall einer solchen Maßnahem gegen einen amtierenden iranischen Amtsträger. Die vorangegangen Festnahme wurde 2019 von schwedischen Behörden durchgeführt, nachdem der ehemalige iranische Gefängnisbeamte Hamid Noury zu einem Besuch in dem skandinavischen Land eingetroffen war. Noury wurde erst letztes Jahr wegen Kriegsverbrechen und Massenmord angeklagt, sein Prozess läuft noch. Es wird voraussichtlich im April abgeschlossen.

Menschenrechtsaktivisten und iranische Dissidenten äußerten sich sehr optimistisch über den Fall Noury und sein Potenzial, einen breiteren Trend auszulösen, zur Verantwortlichkeit für die Täter des Massakers von 1988, andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Iran und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Allgemeinen. Die Verurteilung von Anwar Raslan wird zweifellos zu diesem Optimismus beitragen.

„Dies ist ein klares Beispiel dafür, wie nationale Gerichte Rechenschaftslücken für solche Verbrechen schließen können und sollten, wo immer sie begangen wurden, durch faire und unabhängige Ermittlungen und Gerichtsverfahren, die im Einklang mit internationalen Menschenrechtsgesetzen und -standards durchgeführt werden“, sagte Bachelet in der Erklärung vom Donnerstag.

Zu dieser Beobachtung zu Raslans Fall sollte hinzugefügt werden, dass der Fall Noury die Fähigkeit nationaler Gerichte unterstreicht, „Rechenschaftslücken zu schließen“, nicht nur unabhägig davon wo ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurde, sondern auch unabhängig davon wann. Natürlich gibt es für ein solches Verbrechen keine Verjährungsfrist, und es kann nicht erwartet werden, dass die Opfer oder ihre Familien verstummen, selbst wenn seit einem Massaker oder einer anderen umfangreiche Menschenrechtsverletzung Jahrzehnte vergangen sind. Wenn die internationale Gemeinschaft bereit ist, gegen die jüngsten Übergriffe in Syrien vorzugehen, sollte es nicht viel schwieriger sein, dasselbe mit den