Menschenrechtler begrüßen, dass die Europäische Union weitere Regime-Einrichtungen und -Funktionäre, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und Hinrichtungen im Iran verantwortlich sind, mit Sanktionen belegt hat. Unter diesen Funktionären ist auch der Leiter des berüchtigten Evin-Gefängnisses in Teheran.
In einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 14. April heißt es zu dem neuen Sanktionsbeschluss u.a.:
Iran: Sanktionen gegen sieben Personen und zwei Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen
Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen weitere sieben Personen und zwei Organisationen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, einschließlich für den Einsatz der Justiz als Instrument für willkürliche Inhaftierungen.
Die Europäische Union ist nach wie vor zutiefst beunruhigt über die besorgniserregende Praxis Irans, Staatsangehörige der EU mit einfacher oder doppelter Staatsbürgerschaft für politische Gewinne willkürlich und aus fadenscheinigen Gründen zu inhaftieren. Im vergangenen Jahr kam es zu einem dramatischen Anstieg der Hinrichtungen, unter anderem von Frauen und Personen, die ethnischen und religiösen Minderheiten angehören, sowie von einem Unionsbürger.
Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit werden zunehmend eingeschränkt und es wurden bedrohliche Maßnahmen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Journalistinnen und Journalisten sowie politische Dissidentinnen und Dissidenten ergriffen.
In diesem Zusammenhang verhängt die EU Sanktionen gegen das Zentralgefängnis von Shiraz in der Provinz Fars sowie gegen die Erste Abteilung des Revolutionsgerichts von Shiraz. Darüber hinaus verhängt die EU restriktive Maßnahmen gegen Mitglieder der Justiz, darunter Hedayatollah Farzadi, Leiter des Evin-Gefängnisses, und Mehdi Nemati, Leiter der Abteilung für Schutz und Nachrichtendienst des Gefängnisses von Fars.
Damit gelten nun für insgesamt 232 Personen und 44 Organisationen restriktive Maßnahmen. Es handelt sich dabei um das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Reiseverbot für die EU und ein Verbot, den gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Ausfuhrverbot nach Iran betrifft Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.
Die Europäische Union bekundet ihre Unterstützung für das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und erfüllt werden.
Hintergrund
Die EU hat 2011 eine Regelung eingeführt, die aus restriktiven Maßnahmen besteht, welche seitdem jährlich erneuert und zuletzt bis zum 13. April 2026 verlängert wurden. Seit 2022 hat die EU die restriktiven Maßnahmen drastisch verschärft und 11 Sanktionspakete im Zusammenhang mit der zunehmenden Besorgnis über schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Iran angenommen.