EU-Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran

Wegen anhaltender schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen das Teheraner Regime nun zum sechsten Mal verlängert.

Die EU hat ihre Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran um ein Jahr verlängert. Die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, die Strafmaßnahmen bis zum 13. April 2018 aufrecht zu erhalten, wie der EU-Rat mitteilte.

Dabei geht es um Einreiseverbote und Vermögenssperren für 82 Funktionäre des Teheraner Regimes, darunter hochrangige Vertreter der iranischen Sicherheits- und Justizbehörden. Auch das Vermögen einer Organisation bleibt eingefroren. Darüber hinaus bekräftigte die EU ein Exportverbot für Güter, die zur Unterdrückung und Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden können.

Die mit den Sanktionen belegten Funktionäre des Teheraner Regimes sind aus europäischer Sicht für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Entsprechende Sanktionen verhängt die EU seit 2011.

Bereits im März hatte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran verlängert. Damit gilt der Iran weiter als Land, wo die Menschenrechtslage besonders verheerend ist und ständiger internationaler Überwachung bedarf.

Die im Iran herrschende Diktatur gehört zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern der Welt. Folter und grausame Strafen wie Zwangsamputationen, Blendungen und Auspeitschungen gehören im Iran nach wie vor zum Alltag. Die Verfolgung von Andersdenkenden, Menschenrechtsverteidigern und Frauenrechtlerinnen nimmt zu. Das Teheraner Regime hat weltweit die schlimmste Hinrichtungsbilanz. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran.