Lammert: Die Islamische Republik Iran unterbinde Opposition, kriminalisiert Widerstand und Bürgerrechtler

Anlässlich des Jahrestages der landesweiten Bürgerproteste im Iran (November 2019) haben Dutzende Bundestagsabgeordnete und Menschenrechtler sowie Vizepräsidentin des polnischen Senats am 18. November 2020 in einer Online-Konferenz des Deutschen Solidaritätskomitees für einen freien Iran (DSFI) die Aussetzung der Todesurteile gefordert, ebenso die Freilassung von inhaftierten Demonstranten sowie von zwei Deutsch-IranerInnen, die als politische Druckmittel eingesetzt werden. Auch Prof. Dr. Norbert Lammert, Bundestagspräsident a.D. und Vorsitzender der Konrand-Adenauer-Stiftung, sprach zu diesem Anlass. Hier lesen Sie den Text seiner Rede:

Über die Situation der Menschenrechte in bestimmten einzelnen Ländern zu reden, setzt die Klärung der Bedeutung von Menschenrechten, ihres Stellenwertes in konkreten Ländern, Staaten und Gesellschaften voraus. Die Geschichte der Menschenrechte ist eine Geschichte von Errungenschaften und Verirrungen. Eine Geschichte von Versprechen und Verbrechen und nirgendwo lässt sich dieser Zusammenhang deutlicher beobachten, als auch und gerade in der jüngeren deutschen Geschichte.

Hinter mir ist ein Portrait von Konrad Adenauer, das gebildet wird aus den Texten der ersten Artikel unseres Grundgesetzes, dem Katalog der Grundrechte, der mit dem Satz beginnt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. In dieser Formulierung kommt ein Selbstverständnis zum Ausdruck, das nach bitteren historischen Erfahrungen entstanden ist. Die Menschenwürde und die Anerkennung von unantastbaren Grundrechten von der ersten bis zur letzten Instanz staatlichen Handelns wird dort erklärt.

Der Iran ist wie Deutschland ein Land mit einer großen, langen und stolzen Tradition, aber seit vielen Jahren hat der Iran eine deprimierende Bilanz mit Blick auf Menschenrechte. Nach den Beobachtungen aller mit diesem Thema regelmäßig befassten internationalen Institutionen gibt es nur wenige Länder auf der Welt, in denen so massiv, so regelmäßig, so zahlreich gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen wird, wie das leider nun seit Jahren im Iran zu beobachten ist.

Die Islamische Republik Iran unterbindet jede Opposition gegen das herrschenden Regime, kriminalisiert Widerstand und Bürgerrechtler, missachtet systematisch die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger. Nach den großen Demonstrationen vor einem Jahr sind innerhalb weniger Tage Tausende von Menschen, Frauen, Männer und auch Kindern willkürlich verhaftet worden, mit zum Teil absurden Strafandrohungen überzogen worden, ohne den Mindestbeistand an verlässlicher juristischer Unterstützung, der in jedem zivilisierten Staat heute für eine schiere Selbstverständlichkeit gehalten wird.

Das betrifft im übrigen sogar auch und gerade Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Auch prominente deutsche Staatsangehörige befinden sich im Iran in Haft, ohne den üblichen konsularischen Begleitschutz, den man in anderen Ländern ganz selbstverständlich erwarten und realisieren kann. Vor wenigen Monaten hat der deutsche Botschafter beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf nicht nur im Auftrag der Bundesregierung, sondern zugleich im Namen von 47 Staaten gegen die Menschenrechtssituation im Iran protestiert und die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die dortigen Entwicklungen gerichtet. Angehöriger ethnischer, religiöser und politischer Minderheiten sind im Iran vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden.

Dabei ist keineswegs von nachrangiger Bedeutung, dass auch die Haftbedingungen im Iran beinahe allen Mindestansprüchen nicht genügen, sowohl was die Anzahl als auf die Art der Unterbringung oder die hygienischen Bedingungen betrifft. Keineswegs selten ist das Risiko von Misshandlungen und Folter.

Menschenrechte sind ihrem Wesen nach keine innere Angelegenheit eines souveränen Staates. Sie sind vielmehr eine Selbstverpflichtung die alle zivilisierten Staaten mit der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen miteinander eingegangen sind. Ihre systematische Verletzung in vielen Ländern der Welt. wie z.B. im Iran kann nicht als innere Angelegenheit betrachtet und behandelt werden. Wenn die eigene Regierung es nicht als eigene Verpflichtung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern versteht und so handelt, dann hängt das Schicksal von Millionen Menschen in den jeweils betroffenen Land davon ab, dass andere Staaten, andere Regierungen, Parlamente, Parteien, Religionsgemeinschaften und zivile Organisationen es als ihre gemeinsame Verpflichtung begreifen und einfordern.

Und genau das muss unser gemeinsamer Appell sein nicht nur heute, sondern immer wieder. Das Recht auf Meinungsfreiheit und Redefreiheit, auf Pressefreiheit auf Religionsfreiheit, sowohl im Sinne des aktiven Bekennens wie das nicht Bekennen zu einer religiösen Überzeugung, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit steht nicht zur Disposition einer Regierung oder eines Staates. Vielmehr gehört es zu den vornehmsten Verpflichtungen jedes Staates, diese Grundrechte zu sichern und dies immer wieder ins öffentliche Bewusstsein zu heben, wo diese Selbstverständlichkeit nicht als solche erkannt und schon gar nicht praktiziert wird. Das ist unser gemeinsamer Auftrag.