Welttag gegen die Todesstrafe 2016: Schluss mit den Hinrichtungen im Iran!
Erstellt: 12. Oktober 2016
Schockierende Hinrichtungsbilanz im Iran: Unter dem Teheraner Regime dauern die Massenhinrichtungen von Gefangenen an. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran.
Nein-zur-Todesstrafe-100Der Welttag gegen die Todesstrafe wird alljährlich am 10. Oktober begangen. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Das Teheraner Regime hat weltweit die schlimmste Hinrichtungsbilanz. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in keinem Land mehr Exekutionen als im Iran. Tausenden Gefangenen im Iran droht die Hinrichtung, darunter auch politischen Gefangenen und Angehörigen von Minderheiten.Wir setzen uns für den sofortigen Hinrichtungsstopp und die Abschaffung der Todesstrafe im Iran ein. Wir appellieren an die deutsche Bundesregierung, die Europäische Union und den Europarat, die mehrfach ihre entschiedene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen bekräftigt haben, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hinrichtungen im Iran ein Ende haben.
Das islamistische Regime im Iran stellt sich dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe weiter massiv entgegen. Seit dem Sommer 2013 wurden im Iran unter dem Regime-Präsidenten Rohani nach Angaben von iranischen Medien und Menschenrechtlern mehr als 2600 Menschen hingerichtet. Viele Exekutionen fanden in der Öffentlichkeit statt, ein Mittel des Regimeterrors gegen die Bevölkerung.
Amnesty International zufolge wurden allein im Jahre 2015 mindestens 977 Menschen im Iran hingerichtet, was 82 Prozent aller bestätigten Hinrichtungen der Region ausmacht.Nach Aussagen von UN-Experten kommt die Hinrichtungspraxis im Iran willkürlichen Tötungen gleich.
Die Gerichtsprozesse entsprechen nie den internationalen rechtlichen Standards. Im Iran werden Todesurteile von einer Willkürjustiz verhängt, die weder unabhängig noch unparteiisch agiert. Todesurteile werden entweder auf der Grundlage vage formulierter Anklagen verhängt oder für Handlungen, die keine Straftat darstellen und auf gar keinen Fall die Todesstrafe nach sich ziehen sollten. Gefangenen wird während der Ermittlungen oft der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt.Im Iran werden auch Menschen hingerichtet, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat noch minderjährig waren. Die islamistischen Gesetze des Teheraner Regimes erlauben es, selbst neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen zum Tode zu verurteilen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerecht, das die Hinrichtung zum Tatzeitpunkt Minderjähriger verbietet, und zeigt, dass das Regime die international gültigen Rechte von Kindern missachtet und verletzt.Massenhinrichtungen im Iran weltweit verurteiltIn den letzten Monaten wurden in den iranischen Gefängnissen mehrfach Massenhinrichtungen vollstreckt. Am 2. August 2016 fand in einem Gefängnis der iranischen Stadt Karaj eine Massenhinrichtung statt, bei der mindestens 20 Gefangene getötet wurden. Sie waren Angehörige der sunnitischen Minderheit im Iran. Der UN-Menschenrechtskommissar Zeid Ra’ad Al Hussein (Bild) verurteilte die Hinrichtungen und erklärte, es gebe ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Strafverfahren. Mindestens einer der hingerichteten Männer, der 29-jährige Shahram Ahmadi, sei durch Folter gezwungen worden, ein leeres Blatt Papier zu unterschreiben, auf das dann ein falsches Geständnis geschrieben wurde.Berlin: Exiliraner und Menschenrechtler protestieren gegen die Hinrichtungen im Iran.Auch Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, verurteilte die Hinrichtungen im Iran am 05.08.2016:„Ich bin zutiefst entsetzt, dass, wie erst jetzt bekannt wurde, Iran am 18. Juli den jungen Iraner Hassan Afshar hingerichtet hat.Hassan Afshar war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt. Seine Hinrichtung ist damit ein vollkommen inakzeptabler Völkerrechtsbruch, zumal beträchtliche Zweifel daran bestehen, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Gerade auch angesichts der erschütternden Meldungen über die jüngst vollzogene Hinrichtung von 20 Männern in der Region Alborz, appelliere ich mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.“